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Wie weiter mit den Suizidhilfeorganisationen?
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Vernehmlassung 2010
Vernehmlassung des Kantons Zürich zu der vom Bundesrat (EJPD) vorgeschlagenen zwei Varianten zur Änderung von StGB Art. 115 und MStG Art. 119 vom 28.10.2009
Die EDU lehnt beide Varianten ab.
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Vernehmlassungen
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Vernehmlassung zur Suizidhilfe an EJPD
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Vernehmlassungen
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Der liberale Geist des Kantons Zürich setzt sich durch
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Die EDU Kanton Zürich nimmt die Resultate der Abstimmung vom 15. Mai 2011 über die kantonalen Volksinitiativen „Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich“ und „Stopp der Suizidhilfe“ mit Ernüchterung zur Kenntnis. Als positiv wertet die EDU, dass mit den beiden Initiativen die bisher teilweise tabuisierte Frage der Beihilfe zum Suizid zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde und auch dargelegt werden konnte, dass aufgrund der Palliative Care hinreichende Alternativen zur Suizid-Beihilfe bestehen.
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EDU protestiert gegen Suizidvereinbarung
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Die EDU protestiert gegen die Suizidvereinbarung, die der Kanton mit Exit abgeschlossen hat.
Damit agiert der Kanton Zürich rechtsstaatlich fragwürdig und begibt er sich in den dunkelgrauen Bereich.
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Keine Regelung der Suizidhilfe im Strafrecht
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Die EDU Kanton Zürich ist der Ansicht, dass der Bundesrat von einer Regelung der Suizidhilfe im Strafrech absehen und sich auf den strikten Schutz des Lebens beschränken soll. Eine Regelung verletzt nicht nur die Würde und den Wert des Lebens, sondern auch die Würde und Legitimation des Staates.
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Warum «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» gültig ist
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Im Zürcher Kantonsrat sorgte die EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für eine hitzige Debatte. Ende Mai 2009 reichte die EDU gleichzeitig zwei Volksinitiativen ein, die sich gegen die Suizidhilfe wenden. Mit der einen, vom Regierungsrat gültig erklärten Initiative mit dem Titel «Stopp der Suizidhilfe!», soll mittels einer Standesinitiative Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, also die «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord», verschärft werden. Durch diese und nur durch diese Initiative soll Bundesrecht angepasst werden. Mit der zweiten heute behandelten Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» wird der kantonale Gestaltungsraum im Gesundheitsrecht ausgeschöpft. Denn das Gesundheitsrecht ist Sache des Kantons. Die Initiative verstösst deshalb nicht gegen übergeordnetes Recht.
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Schleier über der organisierten Suizidhilfe
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Der Ständerat lehnt eine Regelung der Suizidhilfe ab, wie er am 21. Dezember beschlossen hat. Über zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Aargau und Basel-Land hatte der Ständerat zu beraten. Beide verlangten schärfere Regelungen der Suizidhilfe durch Organisationen wie Dignitas und Exit. Er gab jedoch den beiden Begehren ohne Gegenstimme keine Chance. Sie gehen nun an den Nationalrat. Für die EDU ist die Weigerung der kleinen Kammer keine Lösung für Menschen in Not. Sie brauchen von der Politik ein klares Signal, das ihre Lebenswürde stärkt.
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Sterbetourismus: Volk dagegen - Regierung dafür
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Der Sterbetourismus im Kanton Zürich wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Das zeigt auch eine kürzlich veröffentlichte Studie der Uni Zürich. Trotzdem lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative „Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!“ ab und ist auch nicht gewillt gesetzgeberisch tätig zu werden. Dabei wäre es zum Beispiel ein Leichtes das Gesundheitsgesetz anzupassen, damit Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz keinen Zugang zum Suizidgift NaP (Natriumpentobarbital) erhalten.
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Volksinitiative gegen den Sterbetourismus kommt vors Volk
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Am 11. Januar 2010 hat der Zürcher Kantonsrat die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für gültig erklärt. Die Volksabstimmung findet am 28. November 2010 statt. Der Regierungsrat hatte den Antrag auf Ungültigkeit gestellt, weil er das Volksbegehren im Strafgesetz regeln wollte – und das ist Bundessache. Das ist auch den Initianten klar. Darum wollen sie, dass das Volksbegehren im Gesundheitsgesetz umgesetzt wird. Denn hier ist der Kanton zuständig. Dieser einleuchtenden Argumentation sind 69 Kantonsräte gefolgt und haben die Ungültigkeitserklärung bachab geschickt.
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Volksinitiative „Nein zum Sterbetourismus“ verstösst nicht gegen übergeordnetes Rech
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Mit seiner Absicht, die Volksinitiative für ungültig erklären zu lassen, nimmt der Regierungsrat eine Fehlinterpretation des Initiativtextes vor. Die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Denn sie will eine Regelung im Gesundheitsrecht und nicht im Strafrecht. Das Gesundheitsrecht ist jedoch Sache des Kantons.
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