Behörden sollen haften
Wortlaut der Parlamentarischen Initiative vom 28. Mai 2018
Höchst gefährliche Täter werden vielfach nicht verwahrt, da die Verwahrung nicht geprüft wird. Oder falls eine Verwahrung geprüft wird, erachten Sachverständige solche Täter als heilbar (wie im Falle Rupperswil). Es ist für das Volk unbegreiflich, dass ein Sachverständiger einen Täter, der derart abscheuliche Verbrechen begangen hat, als heilbar erachtet. Aufgrund der Richtlinien der Ausgangs- und Urlaubsgewährung, welche im Übrigen auf keiner gesetzlichen Grundlage beruhen, erhält jeder Täter sehr schnell Urlaub, damit erhalten höchst gefährliche Täter spätestens nach 6 Jahren Inhaftierung Hafturlaub. Aufgrund der obgenannten Richtlinien wird mehrfachen Vergewaltigern, Mördern und höchst gefährlichen pädokriminellen Personen spätestens nach 6 Jahren Hafturlaub gewährt; in den meisten Fällen schon einige Jahre früher, denn gemäss Richtlinien müssen sie auf die (bedingte) Entlassung vorbereitet werden. Sogar ein lebenslänglich Verurteilter wird spätestens nach 15 Jahren und frühestens nach 10 Jahren bedingt entlassen und erhält schon sehr schnell Hafturlaub. Unser Strafrechtssystem ist auf das Wohl des Täters ausgerichtet und nicht auf die Gewährleistung des Schutzes der Gesellschaft vor solch gefährlichen Tätern. Es wird in Kauf genommen, dass erneut unzählige Personen mit einem lebenslangen traumatischen Erlebnis belastet werden, da für die Justiz- und Vollzugsbehörden das Wohl des Täters einen höheren Stellenweft hat.
In allen Bereichen der Arbeitswelt haftet der Verantwortliche für seine Nachlässigkeit, ausser in diesem höchst relevanten Bereich kommt faktisch keine Haftung zum Zuge. Eine Person, welche pädophile Sexualtäter in die Freiheit erlässt, handelt grobfahrlässig, denn eine Heilung ist bei solchen Tätern eher unwahrscheinlich. Aus diesem Grunde muss das Verschulden der haftenden Person angenommen werden und eine Kausalhaftung muss im Gesetz verankert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Personen, die solchen Tätern eine erneute Tat ermöglichen, für ihre Verantwortungslosigkeit zur Rechenschaft gezogen werden können.
Antworten auf Fragen:
EDU-Kantonsrätin Maria Rita Marty, 079 337 75 28