EDU sagt Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer
Medienmitteilung vom 4. April 2014
Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen
Die Delegierten anerkennen die Leistungen der Landeskirchen für unsere Gesellschaft insbesondere im sozialen Bereich und in der Bildung. Dennoch erachten sie die Zwangsabgaben für juristische Personen als nicht gerechtfertigt, da juristische Personen weder Kirchenmitglied sein können noch Kultushandlungen wie Gottesdienste, Taufe oder Abendmahl vornehmen. Juristische Personen jedoch zu verpflichten, für gemeinnützige Zwecke Kirchensteuern zu bezahlen, benachteiligt sie in unzulässiger Weise gegenüber Privatpersonen, die aus den Kirchen austreten und sich so von der Kirchensteuerpflicht befreien können.
Die EDU unterstützt die weitere Entflechtung von Kirche und Staat und ist der Meinung, dass die Kirchen vermehrt ihrem Kernauftrag der Verkündigung nachkommen sollten und es verfehlt ist, sie als Sozialwerke gegenüber anderen Sozialwerken steuerlich zu privilegieren. Vielmehr bedarf es einer Neuorientierung der Kirchen, die nicht auf Erhaltung von Kapital und Macht ausgerichtet ist, sondern sich dadurch auszeichnet, dass sie sich aufgrund der biblisch-christlichen Werte in ethischen Fragen klar vom Zeitgeist distanzieren und dadurch Richtschnur für Viele werden.
Obschon die Landeskirchen wesentlich dazu beitragen, das christliche Erbe in der Schweiz zu erhalten, können sie dabei kein Monopol geltend machen. Auch die Freikirchen tragen bedeutend dazu bei, ohne Steuern einzutreiben oder Subventionen zu erhalten. Damit beweisen sie, dass es möglich ist, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden und sich dabei selber zu finanzieren. Denn freiwillige Spenden sind Zeichen der Identifikation von Mitgliedern mit ihren Kirchen.
Auskunft: Erich Vontobel, Wolfhausen. Tel. 079 459 90 61
Ja zum Werbeverbot für Alkohol an Sporveranstaltungen
Ohne Gegenstimme wurde die Volksinitiative für ein Verbot von Alkoholwerbung auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen gutgeheissen.
Für die EDU-Delegierten schliessen sich Alkohol und Sport grundsätzlich aus. Angesichts von über 300'000 alkoholkranken Personen in der Schweiz einerseits und Steuergeldern für Suchtprävention andererseits ist ein Verbot von Alkoholwerbung bei Sportveranstaltungen längst überfällig. Zudem ist das Anliegen verhältnismässig und greift überdies auch nicht illegitim in die Wirtschaftsfreiheit ein. Denn wenn man bedenkt, wie viel Steuergelder für die Sicherheitsaufgebote anlässlich von Sportevents ausgegeben werden, da mit alkoholverursachter Gewalt gerechnet werden muss, besteht ein öffentliches Interesse an der Senkung dieser Art von Staatsausgeben.
Auskunft: Hans Egli, Steinmaur. Tel. 044 853 11 43