EDU sagt Ja zum Bürgerrechtsgesetz
Die EDU-Delegierten haben sowohl dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz wie auch dem Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit zugestimmt und empfehlen bei der Stichfrage, dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben. Das neue Gesetz bekräftigt die legitime Anforderung an Einbürgerungswillige, sowohl die deutsche Sprache wie auch die Schweizer Mentalität zu verstehen. Dies bedeutet, sich in einer bestimmten Gemeinde niederzulassen, wirtschaftlich völlig unabhängig zu sein und sich an die Rechtsordnung zu halten.
Der Gegenvorschlag, der diese Anliegen auch aufnimmt, jedoch keinen expliziten Rechtsanspruch auf Einbürgerung verschafft, ist dem Gesetz jedoch vorzuziehen. Denn eine Einbürgerung soll die Folge einer ordnungsgemässen Rechtsanwendung aber nicht eines einklagbaren Rechtes sein. Dadurch können Missbräuche im Einzelfall besser verhindert werden.
Die Parolen in der Übersicht:
Vorlage A: Ja
Vorlage B: Ja
Stichfrage: Vorlage B ankreuzen
Weitere Auskünfte erteilt Heinz Kyburz, Kantonsrat, Tel. 044 925 92 43