Sichere Wasserversorgung für alle
Ja zum Wassergesetz
Das Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung. Mit dem neuen Gesetz sind Privatisierungen nicht mehr möglich: Allfällige private Beteiligungen werden auf maximal 49 Prozent beschränkt – die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Dabei haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer das letzte Wort. Gleichzeitig wird verankert, dass in Zukunft die Wassergebühren kostendeckend sein müssen und keine Profite mit dem Trinkwasser auf Kosten der Wasserbezüger erzielt werden dürfen.
Nein zur Änderung des Hundegesetzes
Anfang 2017 wurde das Ausbildungsobligatorium für Hundehalter auf Bundesebene abgeschafft. Der Kantonsrat will nun auch die vom Kanton vorgeschriebene praktische Ausbildungspflicht abschaffen. Die EDU ist der Ansicht, dass die Hundeausbildung sinnvoll angepasst, aber keineswegs abgeschafft werden soll.
Auskünfte:
Wassergesetz: Alt Kantonsrat Michael Welz, Oberembrach, 079 388 90 89
Hundegesetz: Kantonsrat Peter Häni, Bauma, 079 388 46 01