EDU verwirft alle kantonalen Initiativen
Zu den zwei Volksinitiativen «Ja zu fairen Gebühren» sagt die EDU Nein.
Bereits heute sind die Gebühren demokratisch legitimiert. Zudem ist in der Regel die Höhe der Gebühren den Leistungen angemessen. Die Verpolitisierung der Gebühren durch die Zustimmung von Gemeindeversammlungen oder Parlamenten erachtet die EDU als nicht sachdienlich. Sie ist der Ansicht, dass die Behörden ihre Leistungen nach sachlichen Kriterien und verursachergerecht festlegen und dass sie dazu auch einen gewissen Ermessensspielraum brauchen.
Zur Volksinitiative «Keine Härtefallkommission» sagt die EDU Nein.
Die bestehende Härtefallkommission ist ein taugliches Instrument, um dem Bundesrecht zu entsprechen. Darum lehnt die EDU die Abschaffungs-Initiative ab. Aslysuchende haben das Recht, unter gewissen Bedingungen ein Härtefallgesuch zu stellen. Ohne die bestehende Härtefallkommission würde eine vom Regierungsrat beauftragte Verwaltungsstelle diese Gesuche behandeln. Ob eine Härtefallkommission besteht oder nicht, hat somit keinen Einfluss auf die Anzahl von aufgenommenen Asylsuchenden. Dass 2014 58% aller Asylsuchenden in der Schweiz verbleiben durften, hat nichts zu tun mit der Härtefallkommission, sondern mit der asylfreundlichen Haltung der Schweiz