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Ja zu Geldspielen für gemeinnützige Zwecke

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2010 flossen aus den Erträgen von Geldspielen fast eine Milliarde Franken an die öffentliche Hand, davon wurden 545 Millionen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt und rund 390 Millionen für die AHV. Viele sportliche und gemeinnützige Projekte können ohne die Beiträge der Lotterien nicht finanziert werden. Bundesrat und Parlament haben nun mit dem neuen § 160 der Bundesverfassung Grundlagen geschaffen, welche den Anliegen der Initianten inkl. Bekämpfung von Spielsucht Rechnung trägt und die Basis bildet für eine entsprechende Revision des Lotteriegesetzes.

Der Gegenentwurf bestimmt, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige
Zwecke verwendet werden müssen, namentlich für Kultur, für Soziales und für Sport. Die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe kommen weiterhin der AHV und IV zu. Schliesslich verpflichtet der Verfassungsartikel den Bund und neu auch die Kantone, den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen. Damit übernimmt er die zentralen Anliegen der zurückgezogenen Initiative.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme des direkten Gegenvorschlages. Auch die EDU stimmt mit 60 Ja und 4 Enthaltungen klar zu.

Hintergrund

Bei dieser Abstimmung handelt es sich um einen direkten Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament auf die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls». Diese Initiative wurde am 12. Oktober 2011 zugunsten des direkten Gegenentwurfs zurückgezogen. Darum stimmen wir nur über den Gegenentwurf ab.

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