Ja zur Anpassung der Prozessordnung
Die EDU ist einstimmig für die Verfassungsänderung, damit die Zürcher Prozessordnung angepasst werden kann. Aus Sicht der EDU sind die Anpassungen an Bundesrecht eine klare Verbesserung der Rechtsprechung.
Von Michael Welz, Oberembrach
Aufgrund der vom Schweizer Stimmvolk beschlossenen Vereinheitlichung der Zivil- und Strafprozessordnungen wurden die kantonalen Gesetze der Gerichtsorganisation sowie das Prozessrecht angepasst. Da im Kanton Zürich die Grundsätze der Gerichtsorganisation in der Kantonsverfassung verankert sind ist eine Verfassungsänderung nötig, über die das Volk abstimmen muss.
Die weitgehend unbestrittenen Anpassungen in den Gesetzen beinhalten die Abschaffung des Kassationsgerichtes sowie neu zwei Instanzen für die Beurteilung von Zivil- und Strafverfahren. Dies bedeutet zum Beispiel in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuerst den Gang zum Friedensrichter und erst bei einer verbleibenden Uneinigkeit der Schritt ans Arbeitsgericht. Dies entspricht der Aufforderung von Jesus, sich aussergerichtlich zu einigen (Lukas 12,58).
Die Delegierten der EDU sind einstimmig für diese Verfassungsanpassung.



