Ja zum Bausparen
Durch Bausparen sollen möglichst viele in der Schweiz wohnhafte Personen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben können. Das steuerbegünstigte Sparkapital darf aber nur für den erstmaligen Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Die EDU sagt deutlich ja.
Diese Volksinitiative wurde von der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) mit 142‘222 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt mit einer Kann-Formulierung in einem neuen Verfassungsartikel 129a, dass die Kantone Bauspareinlagen für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum von den Einkommens- und Vermögenssteuern befreien können.
Bausparende können pro Jahr max. 15‘000 Franken auf ein Bausparkonto einzahlen (Ehepaare doppelter Betrag). Die Spardauer beträgt max. zehn Jahre. Wenn diese Mittel nicht innert zweier Jahre nach Ablauf der maximalen Spardauer zweckgemäss verwendet werden, müssen sie nachversteuert werden. Damit kann das Bausparen nicht zur «Steueroptimierung» missbraucht werden.
Derzeit verbreitet ist, Mittel aus der 2. und 3. Säule für die Finanzierung des Erwerbs von selbstbewohntem Wohneigentum einzusetzen. Dies hat natürlich später eine Reduktion der PK-Rente zur Folge.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab; die EDU-Delegierten stimmen ihr mit 39 Ja gegen 18 Nein bei 5 Enthaltungen zu.



