Marsch fürs Läbe darf marschieren
Der linke Zürcher Stadtrat hatte beim 10. Marsch fürs Läbe grössere Sachbeschädigungen und Verletzungen durch linksradikale Gewalttäter befürchtet. Darum erlaubte die Polizeivorsteherin lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz. Der beantragte Demonstrationszug durch die Stadtkreise 4 und 5 hingegen wurde nicht bewilligt.
Nun hat der Statthalter die Beschwerde gutgeheissen und den Marsch der Lebensschutz-Organisationen bewilligt. Im Wesentlichen argumentierte der Statthalter, Zitat: «...dass gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich ein bedingter Anspruch für Kundgebungen mit Appellwirkung auf öffentlichem Grund» bestehe. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass «öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden». Ich danke dem Statthalter für seinen sachlichen und konsequenten Entscheid zugunsten der Meinungsäusserungsfreiheit und Demokratie!