Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Zukunft gestalten – christliche Werte erhalten

Politik in Verantwortung vor Gott – Politik im Vertrauen auf Gott

Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Nein zum «Bundesbeschluss über die Forschung am Menschen»

Kanton Zürich Text-Bild

Wahlen am 31. Januar

Wädenswil

GWR-Stocker_wiedergewählt.jpg

Herzliche Gratulation, liebe Berti Stocker zur Wiederwahl und Gottes Segen für die zweite Amtsperiode!

Wahlen am 7. März

Dübendorf

EDUZHGRW2010 Dübendorf

Uster

EDUZHGRW2010 Uster
Winterthur

EDUZHGRW2010 Winterthur

Zürich

EDUZHGRW2010 Zürich 

 

 

Nein zum «Bundesbeschluss über die Forschung am Menschen»

Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage dafür, dass der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln kann. Die EDU-Delegierten haben bei 49 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen und 7 Ja-Stimmen deutlich die Nein-Parole beschlossen.

Von Daniel Wolf, Hombrechtikon

Ausgangslage

Die rechtliche Situation für die Forschung am Menschen ist in der Schweiz heute unbefriedigend. Auf Bundesebene werden nur Teilbereiche dieser Forschung geregelt. Kantonal gibt es entweder gar keine Vorschriften oder, falls doch, unterscheiden sie sich wesentlich. Weil die Forschung am Menschen aber mit sensiblen ethischen Fragen verbunden ist, bedarf es einer Regelung, die den Rahmen für diese Forschung landesweit einheitlich festlegt.

Absoluter Schutz ist notwendig

Gemäss EDU muss das Geschöpf von Beginn des Lebens bis zum natürlichen Tod von der Gesellschaft absolut geschützt werden. Das Problem ist, dass die Forschung bestehende Gesetze oft missbraucht. Teilnehmende müssen gut aufgeklärt sein und eingewilligt haben, im Falle einer Ablehnung muss dies respektiert werden. Der Verfassungsartikel sendet Signale aus, die in einem Gesetz noch unkonkreter definiert werden könnten. Die laufenden Gesetzesanpassungen im Parlament werden die nötigen Korrekturen wohl eher bringen als dieser schwammige Artikel.

Forschungsfreiheit überbewertet

Dieser Bundesverfassungsartikel wahrt die Forschungsfreiheit und trägt der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft Rechnung. Er wirft aber durchaus Fragen auf, wie weit die Forschung wirklich gehen darf. Auch der Aspekt der unabhängigen Überprüfung des Forschungsvorhabens wird dazu führen, dass zur Beurteilung entsprechendes Wissen aus dem Forschungsbereich vorhanden sein muss und somit nur von Personen aus demselben Bereich überprüft werden kann. Eine Unabhängigkeit im eigentlichen Sinne gibt es also nicht. Ausserdem wird die Kompetenz der Forschungsfreiheit im Verfassungstext hoch gewichtet.

Artikelaktionen

Sekretariat

Bürglistrasse 31
Postfach 248
8408 Winterthur

Tel./Fax: 052 222 42 61
Mobile: 079 216 03 16
E-Mail-Adresse_verd
PC-Konto: 80-37173-6

Bauernkonferenz 19.-21. März

Michael Welz empfiehlt die Bauernkonferenz

Bauernkonferenz 2010

 

 

« März 2010 »
März
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031