Nein zur Abschaffung von Laienrichtern!
Die Wahlfreiheit des Volkes gilt auch für Richter
Da das Volk die Bezirksrichter wählt, soll das Volk wählen dürfen, wen es für geeignet hält. Die Auswahl darf nicht von vornherein eingeschränkt werden. Das Volk soll die Freiheit haben, einen gesunden Mix aus Juristen und Nicht-Juristen – sogenannten Laienrichtern – an die Bezirksgerichte zu wählen, was es bisher auch getan hat.
Juristen und Laien haben sich bewährt
Es gibt an den Bezirksgerichten keine Probleme oder zweifelhafte Urteile, die sich auf die Tatsache zurückführen liessen, dass auch Nichtjuristen Richter sind. Unser System mit Juristen und Laien hat sich gut bewährt und es besteht kein Anlass es mit dieser Einschränkung zu schwächen.
Laien bringen vielseitiges Know-how ein
Weiter ist für die EDU wichtig, dass an einem Gericht auch das vielseitige Know-how von Berufsleuten aus nichtjuristischen Berufen einfliesst. Da Laienrichter meist in Fällen des Familienrechts tätig sind, wo es um Menschen in ihren Alltagssituationen geht, werden sie aufgrund ihrer breiten Erfahrung sehr geschätzt. Juristen sind gut, Laien sind gut, zusammen sind sie besser!
Darum sagen die EDU-Delegierten einstimmig Nein zur Abschaffung von Laienrichtern.