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Nein zur Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere»

Diese Volksinitiative will die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Diese vertreten die Interessen misshandelter Tiere in Strafprozessen. Die EDU hat bei 57-Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Ja-Stimmen deutlich die Nein-Parole beschlossen.

Ausgangslage

Die Initiative verpflichtet die Kantone, in Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz sogenannte Tierschutzanwältinnen oder -anwälte einzusetzen. Das geltende Recht gibt den Kantonen bereits heute diese Möglichkeit, aber einzig der Kanton Zürich hat davon Gebrauch gemacht. Nach Ansicht des Initiativkomitees sind in Strafverfahren heute die Interessen misshandelter Tiere nicht gewahrt: Die Tatverdächtigen können sich anwaltlich vertreten lassen, die betroffenen Tiere jedoch nicht. Auch ist es für die Kantone möglich, Tierschutzanwälte aufzuteilen.

Bestehende Gesetze genügen

Die EDU sprach sich klar für den Schutz der Tiere aus, weil auch sie Geschöpfe des Schöpfers sind. Der Tierschutz ist in den letzten Jahren klar verbessert worden. Das Tierschutzgesetz wurde auch revidiert und in Kraft gesetzt und genügt den Ansprüchen, denn die Behörden müssen bei Delikten von sich aus aktiv werden. Auch in die Verbesserung der Tierhaltung hat der Bund aktiv investiert. Bei dieser Initiative sind die Anforderungen, die an einen Tierschutzanwalt gestellt werden, der Lohn, die Organisation usw. noch nicht geklärt und müssten in einem Gesetz geregelt werden. Die Initiative will die Tiere nicht vermenschlichen, sondern dass die Tierquäler nicht mehr zu milde bestraft werden. Auch lassen sich Produkte aus tierfreundlicher Haltung mit dem Vorhandensein eines Tierschutzanwaltes besser vermarkten.

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