Tragödie von Flaach - wer ist schuld?
Fraktionserklärung der EDU Kantonsratsfraktion vom 10. Januar 2015
Widersinnige und lieblose Taten wie die Tötung der eigenen Kinder müssten eigentlich dazu veranlassen, zuerst einen Blick auf die Täter und nicht auf den Staat zu werfen. Schuldig ist die Mutter, welche die Tat gestanden hat. Mitverantwortlich ist wohl auch der Vater der Kinder, welcher den Unterhalt seiner Familie vernachlässigte und aufgrund seiner mutmasslichen kriminellen Taten die ganze Familie ins Elend stürzte.
Die KESB arbeiten alles in allem gesehen nicht besser und nicht schlechter, als vorher die Vormundschaftsbehörden gearbeitet haben. Ihre herausforderndste Aufgabe besteht bei Kindesschutzmassnahmen darin, aus verschiedenen nicht optimalen Lösungen diejenige zu wählen, die am wenigsten schlecht ist. Es ist klar die beste Lösung, wenn Kinder bei ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen bleiben können. Aber es gibt auch wenige Fälle, wo dies vorübergehend nicht möglich ist. Was die richtige Lösung gewesen wäre, lässt sich im Nachhinein immer einfacher beantworten. Ob Behörden stärker oder weniger stark intervenieren sollen, ist nicht nur eine politische Frage, sondern muss auch im Einzelfall beantwortet werden. Mit der KESB ist es wie mit der Polizei. Man will nichts mit ihr zu tun haben und ist doch manchmal froh, dass es sie gibt. Denn sie soll ja überall dort, wo es nötig ist, zum rechten schauen, ausser natürlich in der "eigenen Familie", wo sie nichts zu suchen hat!
Die mit der KESB verbundene Zentralisierung und Professionalisierung geht zulasten der Bürgernähe und Individualität und hat zu einem deutlichen Kostenschub geführt. Nachdem das eidgenössische Parlament die KESB den Kantonen aufoktroyiert hat und ein Rückbau nicht realistisch ist, geht es nun darum, die Entwicklung der KESB politisch zu begleiten und zu steuern. Aber nicht aufgrund eines tragischen Einzelfalles und schon gar nicht mit Rufmord, weil das nur noch alles schlimmer macht. Die KESB muss ihre herausfordernde Aufgabe mit Rückendeckung des Volkes vornehmen können, um dort, wo die familiären Strukturen unzureichend sind, die nötige Hilfe zu leisten. Mit Mass und Ziel, wie das schon die Vormundschaftsbehörden nach dem Leitsatz "so wenig wie möglich und so viel wie nötig" gemacht haben. Denn das Wohl und die Erziehung der Kinder ist nicht Sache des Staates, sondern der Eltern, welche die Verantwortung für ihre Familie zu tragen haben.
Heinz Kyburz, EDU-Fraktionspräsident