Volksinitiative „Nein zum Sterbetourismus“ verstösst nicht gegen übergeordnetes Rech
Regierungsrat sieht die Sache einseitig
Einmal mehr hat der Regierungsrat, wenn es um Suizidhilfe und Sterbetourismus geht, seinen Fokus einseitig auf die strafrechtlichen Bestimmungen eingestellt. Er hat nicht wahrgenommen, dass die „Love Life – Initiative“ keine Anpassung des eidgenössischen Strafrechts, sondern des kantonalen Gesundheitsrechts zum Ziel hat.
Anpassung im Gesundheitsgesetz nötig
Gemäss Initiativtext verfolgt die Initiative primär das Ziel, den Sterbetourismus nicht zu gestatten, und erst sekundär, unter Strafe zu stellen. Im Rahmen des Gesundheitsrechts kann der Kanton Zürich, wie für den Vollzug der übrigen Gesundheitspflege, rechtliche Bestimmungen aufstellen, die sich mit der Suizidhilfe befassen und in diesem Zusammenhang den Sterbetourismus untersagen. Verstösse gegen diese Bestimmung sollen wie andere Verstösse gegen das Gesundheitsrecht im Gesundheitsrecht geahndet werden. Denn dazu ist der Kanton legitimiert.
Jetzt ist der Gesundheitsdirektor gefragt
Ohne Zweifel werden Fragen rund um die Gesundheit und medizinische Versorgung des Menschen, die Thematik um die Palliativhilfen und auch die Bestattung im Gesundheitsrecht geregelt. Ebenso ist auch die Suizidhilfe primär ein Thema des Gesundheitswesens und nicht des Strafrechts. Die Initiative erwähnt mit keinem Wort eine Änderung des Bundesstrafrechts, sondern meint ganz klar eine entsprechende Regelung im kantonalen Gesundheitsrecht. Es wäre nun an der Zeit, dass sich nicht nur der Justizdirektor, sondern auch der Gesundheitsdirektor konstruktiv mit der Thematik auseinandersetzt! Die Suizide im Rahmen des Sterbetourismus im Kanton Zürich geben immer wieder Anlass zu Empörungen. Diesem ethisch zweifelhaften Geschäft kann mit der Umsetzung der Initiative „Nein zum Sterbetourismus“ ein Riegel geschoben werden.
Kein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit
Die Initiative verstösst auch nicht gegen das Gebot der Rechtsgleichheit, da es im Zusammenhang mit dem Sterbetourismus viele Gründe gibt, einen raschen und unkontrollierten Suizid von nicht im Kanton Zürich wohnhaften Personen zu unterbinden und Karenzfristen im Gesundheitswesen nichts Aussergewöhnliches sind.
Unerklärliche Abwehrhaltung der Regierung
Mit der rechtlich nicht haltbaren Empfehlung, die Volksinitiative abzulehnen, hebelt der Regierungsrat die Volksrechte aus und nimmt einmal mehr seinen Auftrag, den vom Volk nicht gewünschten und unwürdigen Sterbetourismus zu beenden, nicht wahr.