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Sterbetourismus

News Item Keine Regelung der Suizidhilfe im Strafrecht
Die EDU Kanton Zürich ist der Ansicht, dass der Bundesrat von einer Regelung der Suizidhilfe im Strafrech absehen und sich auf den strikten Schutz des Lebens beschränken soll. Eine Regelung verletzt nicht nur die Würde und den Wert des Lebens, sondern auch die Würde und Legitimation des Staates.
File Vernehmlassung zur Suizidhilfe an EJPD
 
File Wie weiter mit den Suizidhilfeorganisationen?
Vernehmlassung 2010 Vernehmlassung des Kantons Zürich zu der vom Bundesrat (EJPD) vorgeschlagenen zwei Varianten zur Änderung von StGB Art. 115 und MStG Art. 119 vom 28.10.2009 Die EDU lehnt beide Varianten ab.
News Item Warum «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» gültig ist
Im Zürcher Kantonsrat sorgte die EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für eine hitzige Debatte. Ende Mai 2009 reichte die EDU gleichzeitig zwei Volksinitiativen ein, die sich gegen die Suizidhilfe wenden. Mit der einen, vom Regierungsrat gültig erklärten Initiative mit dem Titel «Stopp der Suizidhilfe!», soll mittels einer Standesinitiative Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, also die «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord», verschärft werden. Durch diese und nur durch diese Initiative soll Bundesrecht angepasst werden. Mit der zweiten heute behandelten Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» wird der kantonale Gestaltungsraum im Gesundheitsrecht ausgeschöpft. Denn das Gesundheitsrecht ist Sache des Kantons. Die Initiative verstösst deshalb nicht gegen übergeordnetes Recht.
News Item Volksinitiative gegen den Sterbetourismus kommt vors Volk
Am 11. Januar 2010 hat der Zürcher Kantonsrat die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für gültig erklärt. Die Volksabstimmung findet am 28. November 2010 statt. Der Regierungsrat hatte den Antrag auf Ungültigkeit gestellt, weil er das Volksbegehren im Strafgesetz regeln wollte – und das ist Bundessache. Das ist auch den Initianten klar. Darum wollen sie, dass das Volksbegehren im Gesundheitsgesetz umgesetzt wird. Denn hier ist der Kanton zuständig. Dieser einleuchtenden Argumentation sind 69 Kantonsräte gefolgt und haben die Ungültigkeitserklärung bachab geschickt.
News Item Volksinitiative „Nein zum Sterbetourismus“ verstösst nicht gegen übergeordnetes Rech
Mit seiner Absicht, die Volksinitiative für ungültig erklären zu lassen, nimmt der Regierungsrat eine Fehlinterpretation des Initiativtextes vor. Die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Denn sie will eine Regelung im Gesundheitsrecht und nicht im Strafrecht. Das Gesundheitsrecht ist jedoch Sache des Kantons.
News Item Zwillingsinitiativen gegen Suizidhilfe zustande gekommen
Die am 28. Mai von der Eidgenössisch-Demokratischen Union eingereichten Zwillingsinitiativen gegen die Suizidhilfe sind zustande gekommen. Dies teilt die Zürcher Justizdirektion mit. Die EDU kämpft weiter für den Wert des Lebens. Die Verantwortung für den leidenden Mitmenschen gebietet Lebenshilfe, Schmerzlinderung, palliative Pflege, aber keinesfalls Hilfe zum Suizid.
News Item EDU protestiert gegen Suizidvereinbarung
Die EDU protestiert gegen die Suizidvereinbarung, die der Kanton mit Exit abgeschlossen hat. Damit agiert der Kanton Zürich rechtsstaatlich fragwürdig und begibt er sich in den dunkelgrauen Bereich.
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