Volksinitiative

Keine Krankenkassenprämien für Kinder aus
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen

Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) hätte eigentlich den Zweck, zu verhindern, dass Prämienzahler aufgrund der Krankenkasse in finanzielle Bedrängnis kommen. Dies gelingt aktuell nur ungenügend. Der Kanton verbilligt die Prämien für Kinder aus Familien, die IPV-anspruchsberechtig sind, nämlich nur um 80%. Das heisst, dass die Familien immer noch 20% der Prämien ihrer Kinder selber berappen müssen. Gerade bei kinderreichen Familien belastet dies das Budget stark.

Wer Kinder hat, soll nicht durch Krankenkassenprämien finanziell belastet werden!

  • Kinder grosszuziehen ist eine grosse Herausforderung. Die Prämien für die obligatorische Krankenkasse sollen die Familien nicht noch zusätzlich belasten.
  • Es werden immer weniger Kinder geboren. Diese Initiative ist ein Statement «Ja zu Kindern – Ja zur Familie».
  • Die Initiative führt zu keinen Mehrkosten für den Steuerzahler. Sie verteilt lediglich das Geld aus den für die IPV ohnehin verfügbaren Mitteln anders, nämlich zugunsten von Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das?

Die Initiative führt zu keinen Zusatzkosten, sie verteilt nur die vorhandenen Mittel anders, welche vom Bund und vom Kanton Zürich zur Verfügung gestellt werden.

Führt das nicht zu Missbrauch?

Nein, das bestehende System ist sehr missbrauchsresistent, insbesondere deshalb, weil die Gelder direkt an die
Krankenkassen ausbezahlt werden. Am System ändert die Initiative nichts.

Warum profitieren nur Familien aus «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen»?

Der Begriff umfasst Familien mit tiefen und mittleren Einkommen, also eine beachtliche Anzahl Familien. Die Initiative hält aber am Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit fest: Nur wer Unterstützung braucht, soll vom Staat unterstützt werden. Die Initiative sagt aber klar: Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, dessen Bedarf steht, wenn er Kinder hat, von vornherein fest.

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