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NEIN zum Kredit für das GZO Spital Wetzikon am 30. November 2025 an der Urne

Zur Abstimmung an der Urne vom 30. November 2025 kommt der Kreditanteil der Gemeinde Bubikon von CHF 3.21 Mio., weil das an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 beantragt und angenommen wurde.    

Die EDU Bubikon Wolfhausen ist grundsätzlich nicht gegen das Spital Wetzikon, und möchte dieses auch sehr gerne behalten. Es scheint jedoch so, dass die gegenwärtig und zukünftig geplanten Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können, d.h. auch, dass nicht alle Leistungen wirklich gefragt sind. 

Wir sehen in dieser Abstimmung die Möglichkeit, eine Redimensionierung des Spitals vorzunehmen, mit Reduktion auf die wesentlichen von der Bevölkerung wirklich gefragten Leistungen. Ein „Nein“ würde den Weg frei machen für einen Plan B. Obwohl die Verantwortlichen dies dementieren, sind wir überzeugt dass es noch andere Möglichkeiten gibt, das Spital Wetzikon weiterzuführen. 

Dies wurde auch an der Gemeindeversammlung vom 11.06.25 ausführlich diskutiert; es wurden dazu auch konkrete Vorschläge eingebracht. Eine Redimensionierung des Spitals – beschränkt auf die wesentlichsten Dienstleistungen – würde es erlauben, das Spital langfristig nachhaltig weiterzuführen, was wir sehr befürworten würden. 

Deshalb braucht es jetzt ein „Nein“ an der Urne. Ein ledigliches „Weiter-wie-bisher“ führt unserer Meinung nach nicht zum Ziel. Dies aufgrund der gleichen Gründen, wie bereits im Rundbrief vom Mai 2025 kommuniziert:

GZO – Spital Wetzikon – NEIN

Wir sind mit dem Gemeinderat und der RPK der Meinung, dass es unangebracht ist, von der Gemeinde Bubikon-Wolfhausen weitere CHF 3,21 Mio. in das Spital Wetzikon zu investieren. Klar ist, dass wir alle gerne ein Spital möglichst in der Nähe hätten. Es ist auch ein Thema, das emotional berührt. Da ist es besonders hilfreich, uns an den Fakten zu orientieren:

Denn die Zukunft des Spitals Wetzikon ist alles andere als gewiss. Dies aus folgenden Gründen:

Für eine nachhaltige Sanierung müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die operative Sanierung des Betriebes: Die GZO macht momentan zu wenig Gewinn und hat in einem Business Plan präsentiert, wohin die Reise in Zukunft gehen soll. Dieser Business Plan ist aus unserer Sicht zu optimistisch, und ist auch gemäss unabhängigen Experten von unsicheren Faktoren abhängig.

2. Der Schuldenschnitt der Gläubiger ist bei 65 bis 70%, also ca. CHF 170 Mio. Das ist viel Geld. Der Betrag wäre allerdings im Konkursfall auch verloren.

3. Die Rekapitalisierung durch die Aktionäre (dazu gehört auch die Gemeinde Bubikon) um insgesamt CHF 50 Mio.

Alle drei Massnahmen müssten gleichzeitig greifen, damit das Spital weiter funktionieren kann, und das bei einem zu optimistischen Business Plan. Dazu kommt noch, dass die Vollendung des halbfertigen Neubaus noch nicht geregelt ist.

Gemäss Einschätzung des Kantons kann auf die Versorgung durch das GZO verzichtet werden; die Spitäler Uster und Männedorf sind in einer zumutbaren Distanz erreichbar.

Aus diesen Gründen sind wir mit dem Gemeinderat und der RPK der Meinung, dass es nicht verantwortbar ist, noch mehr Geld in das Spital Wetzikon zu investieren. 

Eine weitere, wichtige Überlegung dazu:

Der Gemeinderat prüft den Ausbau eines Medizin-Zentrums in Bubikon-Wolfhausen. 

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