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Stellungnahme zur Abstimmung vom 27. September 2026

Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»

Am 27. September 2026 stimmen wir über den Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ab.

Die Initiative wollte das Recht auf assistierten Suizid deutlich ausweiten – auf alle Alters- und Pflegeheime, sämtliche Spitäler, psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen des Strafvollzugs.

Der Kantonsrat hat die Initiative abgelehnt und stattdessen einen Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser schliesst psychiatrische Einrichtungen ausdrücklich aus.

Damit entscheiden wir im September, ob in Zukunft alle Alters- und Pflegeheime, alle Spitäler und alle REHA-Zentren gezwungen werden sollen, Suizidhilfe in ihren Häusern zu tolerieren und ob sie dafür sogar noch Räume zur Verfügung stellen müssen. Die Initiative klingt nach Selbstbestimmung, doch sie greift tief in die Werte, die Verantwortung und die Würde unserer Institutionen ein.

Private und religiös geprägte Heime, die Menschen bis zum natürlichen Tod begleiten, müssten Suizidhilfe zulassen – selbst wenn dies ihrem Fundament widerspricht. Das erschüttert Vertrauen und zwingt Einrichtungen, gegen ihre Überzeugung zu handeln.

Auch das Pflegepersonal wäre betroffen. Menschen, die ihren Beruf gewählt haben, um zu heilen, zu stärken und Halt zu geben, sollen plötzlich Suizide begleiten. Die psychische Belastung wäre enorm – besonders, wenn der Todeswunsch aus Einsamkeit, finanzieller Not oder psychischem Leid entsteht. Niemand soll das Gefühl haben, nur noch eine Last zu sein.

Ein Blick in die Niederlande zeigt, wohin eine solche Entwicklung führen kann: 2023 waren 5,8 % aller Todesfälle auf assistierten Suizid zurückzuführen. Diese Normalisierung dürfen wir nicht unkritisch übernehmen.

Auch die Ausweitung auf Spitäler und REHA-Zentren ist heikel. Spitäler haben einen klaren Auftrag: Leben zu retten, Gesundheit wiederherzustellen und Leid zu lindern. Wenn dieselben Institutionen gleichzeitig Suizidhilfe anbieten müssten, entsteht ein schwer auflösbarer Widerspruch. Für Patientinnen und Patienten wie auch für das medizinische Personal würde die Grenze zwischen Heilauftrag und Sterbehilfe verschwimmen – mit weitreichenden ethischen Folgen.

Die Initiative spricht von Selbstbestimmung, doch sie verlagert Verantwortung und Leid auf andere.

Was wir brauchen, ist ein Ausbau der Palliative Care: eine Begleitung, die körperliches, psychisches und soziales Leid lindert und Lebensqualität bis zuletzt ermöglicht. Das ist echte Selbstbestimmung – durch Fürsorge, nicht durch Druck. Darum lehnen wir als EDU diese Vorlage klar ab. Wir stehen für das Leben.

Zusammen mit SVP und EVP sagen wir darum klar NEIN.

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