Kein Zwang am Lebensende
Vor gut drei Jahren hat der Kantonsrat die öffentlich finanzierten Alters- und Pflegeheime verpflichtet, den assistierten Suizid zu dulden.
Heinz Kyburz, Präsident EDU Kanton Zürich
Der Entscheid kam mit einer hauchdünnen Mehrheit zustande. Nun werden wir am 27. September 2026 darüber abstimmen, ob auch in den privaten Alters- und Pflegeheimen und in den Spitälern assistierter Suizid geduldet werden muss. Die Befürworter der Suizidhilfe benutzen dazu gerne die Keule «Selbstbestimmung». Selbstbestimmung am Lebensende heisst, die sterbende Person darüber entscheiden zu lassen, welche Massnahmen zu treffen oder zu unterlassen sind. Selbstbestimmung darf jedoch nicht so weit gehen, den involvierten Institutionen vorzuschreiben, dass in ihren Institutionen assistierter Suizid zugelassen werden muss. Dieser Zwang widerspricht den unterschiedlichen Bedürfnissen einer freiheitlich orientierten Gesellschaft.
Die meisten Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit mit starken Schmerzen leiden, sind bereit, sich auf den Sterbeprozess einzulassen. Sie akzeptieren, dass existentielle Herausforderungen und auch das Leid zum Menschsein gehören. Medizinische und palliative Hilfe in Verbindung mit der Anteilnahme von Angehörigen sind Zeichen der menschlichen Würde, um den Sterbeprozess zu begleiten, sodass weder lebensverlängernde noch lebensverkürzende Massnahmen nötig sind und Menschen im Spital oder zuhause eines natürlichen Todes sterben können.
Artikel 9 unserer Kantonsverfassung proklamiert: «Die Würde des Menschen ist unantastbar.» Das heisst, jeder Mensch hat Würde, weil er Mensch ist, und zwar unabhängig seiner Lebensumstände. Artikel 7 der Bundesverfassung definiert: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen». Daher ist es Aufgabe unserer Gesellschaft, auch alte und kranke Menschen zu achten und zu schützen und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, bis sie eines natürlichen Todes sterben.
Suizid als ultimativ lebensverkürzende Massnahme ist hingegen Ausdruck von Hoffnungslosigkeit. Wer kann sich anmassen, das eigene Leben als wertlos zu bezeichnen, wenn jedes menschliche Leben Würde und damit auch Wert hat? Die «Kultur des Todes», in der das menschliche Leben an Wert verliert und Praktiken wie Abtreibung oder Suizidhilfe gesellschaftlich oder gar rechtlich akzeptiert und gefördert werden oder auch Menschen in Kriegen geopfert werden, verachtet die Würde des Menschen. Der damit verbundene Zwang nimmt nicht nur die Selbstbestimmung des Einzelnen wahr, sondern wird zur gesellschaftlichen Bedrohung. Diese Zwängerei ist deshalb klar abzulehnen.

