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Eigene Bürger im Stich lassen?

Die Schweiz will es wohl prioritär mit der EU nicht verderben. Warum sonst opfert sie Schweizer fernab jeglicher Menschenrechte, wenn diese vom EU-Rat sanktioniert werden? Ihr «Verbrechen» ist die freie Meinungsäusserung. Äusserst bedenklich, dass sich Schweizer Diplomaten und das EDA nicht oder nur zaghaft gegen die Sanktionen gewehrt haben.

Lisa Leisi, Präsidentin EDU Kanton St. Gallen

Eine Person kann noch so morden, foltern, stehlen oder einen immensen Sachschaden anrichten, aber sie hat das Recht auf Verteidigung und einen Gerichtsprozess auf der Grundlage von Recht und Ordnung. Die schlimmste Strafe für diese Vergehen ist eine lebenslange Verwahrung oder eine lebenslängliche Inhaftierung. In Haft wird sodann für die grundlegenden Bedürfnisse wie Unterkunft, Essen und mehr gesorgt. Wird jemand sanktioniert, gelten selbst diese Rechte nicht, wie folgende Beispiele zeigen:

Schweizer Youtuberin

Nathalie Yamb wurde im letzten Juni vom EU-Rat auf die Sanktions-Liste gestellt. Da ihr keine Straftat vorgeworfen wird, kann sie sich auch nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Zurzeit lebt sie in Afrika, trotzdem sind die Auswirkungen gravierend. Dabei wurden die EU-Sanktionen von der Schweiz nie offiziell übernommen. Die Schweizer Banken haben in vorauseilendem Gehorsam sämtliche Konten der schweizerisch-kamerunischen Doppelbürgerin gekündigt. Yamb hat keinen Zugang zu Währungen und kann weder Debit- noch Kreditkarten oder Twint nutzen. Weil Yamb auf der schwarzen Liste der Banken steht, nehmen diese weder Zahlungen auf das Konto eines Vermieters noch einer Krankenkasse entgegen. Auch ist es ihr verboten, in EU-Länder einzureisen oder über EU-Territorium zu fliegen. Gemäss der Youtuberin kann sie von der offiziellen Schweiz keine Hilfe erwarten. Ihr Vergehen: Sie soll prorussische Positionen vertreten.

Ehemaliger Schweizer Geheimdienstoffizier und pensionierter Oberst

Ebenso waren Jacques Bauds Analysen zum Ukraine-Krieg unerwünscht. Die Einordnungen des erfahrenen Beraters und Friedensstifters in anderen Konflikten passen auch bei ihm nicht ins gegenwärtige Narrativ. Deshalb wurde er kürzlich vom EU-Rat durch einen politischen Beschluss sanktioniert. Er hat kein Recht auf Verteidigung oder ein rechtliches Verfahren. Mit dem in nachrichtendienstlichen und sicherheitspolitischen Fachkreisen bekannten Baud wird signalisiert, den offiziellen Kurs des (irrtumslosen?) EU-Rats nicht infrage zu stellen. Die Auswirkungen für den in Brüssel lebenden Baud sind gravierend: Seine Konten sind gesperrt. Er kann weder kaufen noch verkaufen und Menschen, die ihm helfen, machen sich strafbar.

Rechtsgrundlagen und Menschenrechte wanken

In der Präambel der Bundesverfassung heisst es, dass «frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst». In Artikel 16, Abschnitt 2 steht: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Leider scheinen diese Grundsätze immer weniger zu gelten, wenn diese den Interessen von Regierungen zuwiderlaufen. Auch im Strafgesetzbuch der Schweiz ist festgehalten, dass eine Strafe oder Massnahme nur wegen einer Tat verhängt werden darf, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. Im Artikel 10 der Allgemeinen Menschenrechte wird bei einer strafrechtlichen Beschuldigung der Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht garantiert. Artikel 19 nennt die freie Meinungsäusserung als Menschenrecht. Aber die EU entwickelt sich immer mehr zu einem moralisierenden und bevormundenden Koloss und die Schweiz duckt sich und lässt seine Bürger hängen.
Demokratien leben vom Austausch freier Meinungen oder sie gehen unter.

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