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Ja zu Recht und Ordnung, ja zur Anti-Chaoten-Initiative

Der Kantonsrat ist sich einig: Wenn Demonstranten vorsätzlich Schäden und Kosten verursachen, sollen sie dafür bezahlen. Uneinig ist man sich darüber, ob die Anti-Chaoten-Initiative das richtige Mittel ist oder der Gegenvorschlag.

Hans Egli EDU-Kantonsrat, Steinmaur

Wir leben in einem Rechtsstaat. Zentral wichtiger Teil eines Rechtsstaats ist die Garantie von Grundrechten und zu diesen Grundrechten gehört die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit. Sie gibt das Recht, sich zu versammeln und friedlich zu demonstrieren und dabei selbstverständlich auch seine Botschaften kundzutun.
Sie gibt aber niemandem das Recht, Krawall zu machen, Sachen zu beschädigen und Leute anzugreifen. Die verstörenden Bilder der Krawalle nach der Demo zum Koch-Areal (einstmals besetztes Industrie-Areal) in Zürich sind immer noch in den Köpfen. Heute geht es nicht um friedliche Demonstranten, die für ihre Rechte kämpfen und auf Missstände aufmerksam machen, heute geht es um gewaltbereite Leute, die in sinnloser Zerstörungswut durch die Strassen ziehen und bei denen oft nicht einmal sicher ist, ob sie überhaupt irgendwelche politischen Ziele haben. Das Bedürfnis, solche Chaoten – oder wie immer man sie nennen will – stärker in die Pflicht zu nehmen, ist nachvollziehbar und richtig.

Friedliche Demos

Der «Marsch fürs Läbe» zum Beispiel ist seit je eine bewilligte Demo, von der keinerlei Gewalt ausgeht. Darum sehen die Veranstalter durch Initiative und Gegenvorschlag keine Nachteile für ihren Anlass. Problematisch wird es, wenn Provokateure in den Umzug eingeschleust werden, wie es bei Corona-Demos in Deutschland gemacht wurde. Dann könnte es so aussehen, als ginge die Aggression von den Marschteilnehmern aus. Es gehört zu den anspruchsvollen Aufgaben des Sicherheitsteams vom «Marsch fürs Läbe», Agents Provocateurs frühzeitig zu erkennen.

Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit sieht vor, dass bei ausserordentlichen Polizeieinsätzen die Kosten zwingend auf die verursachende Person abzuwälzen sind, wenn diese vorsätzlich gehandelt hat. Das ist auch nach geltendem Recht möglich, aber halt nicht zwingend. Nach geltendem Recht ist es nur eine Kann-Vorschrift.
Die Verschärfung der Kostentragungspflicht bei vorsätzlichem Handeln spült der Staatskasse nicht tausende von Franken in die Kasse, aber sie stärkt das Verursacherprinzip und dürfte auch eine gewisse präventive beziehungsweise abschreckende Wirkung haben. Und damit es in aller Deutlichkeit gesagt ist: Es geht nicht darum, die Leute davon abzuhalten zu demonstrieren, es geht darum, jene, die sich um die Gesetze foutieren, stärker in die Pflicht zu nehmen.

Bewilligung für Demos

Der Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit sieht ausserdem eine Bewilligungspflicht vor für Demonstrationen, Kundgebungen und andere Veranstaltungen. Dies ist in den meisten Gemeinden im Kanton Zürich heute schon der Fall und es macht auch Sinn. So kann das zuständige Gemeinwesen die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen. Das Recht, zu demonstrieren, gilt ja nicht absolut. Zu berücksichtigen sind auch andere Grundrechte und andere Rechtsgüter, wie beispielsweise die Wirtschaftsfreiheit der Gewerbetreibenden, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Schutz vor übermässigen Immissionen, der öffentliche und der private Verkehr.

Die EDU unterstützt die Initiative und den Gegenvorschlag. Bei der Stichfrage bevorzugt die EDU den Gegenvorschlag. Füllen Sie Ihren Stimmzettel wie folgt aus:

A. Initiative: Ja
B. Gegenvorschlag: Ja
C. Stichfrage: Vorlage B ankreuzen

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