Kopftuchverbot an Schulen: Haltung ist gefragt!
Innert weniger Wochen haben die Parlamente der Kantone Aargau und Zürich Ja gesagt zu einem Kopftuchverbot an den Schulen. In Bern und Schaffhausen sind entsprechende Vorstösse hängig, in Zug wird wohl das Volk entscheiden. Was als Abwehr-Debatte gegen den politischen Islam seinen Anfang nahm, wird immer stärker zur Mehrheitsposition.
Anian Liebrand, Redaktionsleiter «Standpunkt»
Am 25. August 2026 hat der Aargauer Grosse Rat als erstes Kantonsparlament der Schweiz ein Kopftuchverbot für Schülerinnen beschlossen. Mit 78 zu 54 Stimmen überwies er eine überparteiliche Motion, an der EDU-Grossrat Roland Haldimann massgeblich beteiligt war. Mädchen unter 16 Jahren sollen an Aargauer Schulen keine auffällig religiös geprägten Kleidungsstücke mehr tragen – weder im Unterricht noch in den Pausen noch an schulischen Pflichtanlässen. Ab 16, dem Alter der religiösen Mündigkeit, entscheiden die jungen Frauen selbst. Unauffällige religiöse Schmuckstücke wie das Halskettchen mit Kreuz sollen dagegen erlaubt bleiben.
Am 22. September doppelte der Grosse Rat des Kantons Aargau nach: Mit 71 zu 62 Stimmen überwies er eine Motion, die Angestellten der öffentlichen Hand – Lehrpersonen ebenso wie Verwaltungspersonal – das Tragen auffällig religiöser Kleidung und Symbole während der Arbeit untersagt. Auch hier war EDU-Grossrat Roland Haldimann federführend. Die Regierung wollte den Vorstoss zum unverbindlichen Postulat abschwächen. Die Motionäre blieben standhaft – und setzten sich durch.
Eine Bewegung erfasst die Kantone
Der Zürcher Kantonsrat hat am 31. August mit 87 zu 82 Stimmen eine SVP-Motion überwiesen, die ein Kopftuchverbot an allen öffentlichen Schulen und Kindergärten verlangt – für Schülerinnen wie für Lehrerinnen. Bezeichnend: Der radikal-islamistische Islamische Zentralrat kündigte bereits ein Referendum an.
Im Kanton Bern verlangt eine Motion, mitunterzeichnet von über 50 Grossrätinnen und Grossräten aus SVP, FDP und EDU, ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen und Kindergärten. Sie legt den Finger auf einen Widerspruch: Berner Lehrkräfte dürfen im Unterricht schon heute keine religiösen Symbole tragen – für die Kinder fehlt jede Regel. In Schaffhausen fordern SVP und FDP gemeinsam ein Verbot, ausdrücklich auch im Kindergarten. Und in Zug hat die SVP am 27. August die Gesetzesinitiative «Keine Kopftücher an den Zuger Schulen und Kindergärten» eingereicht, nachdem der Kantonsrat eine entsprechende Motion bereits hauchdünn mit 37 zu 35 Stimmen überwiesen hatte.
Kinderschutz statt falscher Toleranz
Niemand will erwachsenen Musliminnen vorschreiben, wie sie sich im Privaten kleiden. Beim Kinderkopftuch aber geht es um Mädchen, die sich nicht frei entscheiden können. Das Kopftuch steht in weiten Teilen der islamischen Lehre dafür, dass eine Frau für Männer sexuell nicht verfügbar sei. Wer es einem zehnjährigen Mädchen aufsetzt, sexualisiert ein Kind – und lehrt es früh, sein Körper sei etwas, das es zu verbergen gilt. Für Knaben gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Das Kinderkopftuch markiert, trennt und verfestigt ein Rollenbild, das dem Gleichstellungsgebot unserer Verfassung diametral widerspricht.
Um Einzelfälle geht es nicht: Der Bundesrat schätzt die Zahl der betroffenen Mädchen im Alter von 11 bis 16 Jahren landesweit auf 3’000 bis 5’000. Wie schnell sich die Lage verschärfen kann, zeigt Österreich: Dort hat sich die Zahl der kopftuchtragenden Schülerinnen unter 14 Jahren seit 2019 von rund 3’000 auf rund 12’000 vervierfacht. Radikale Influencer spielen sich in den sozialen Medien als Sittenwächter auf und erzeugen einen Konformitätsdruck, dem sich auch Mädchen aus liberaleren muslimischen Familien kaum entziehen können. Ein Verbot nimmt diesen Druck von ihren Schultern.
Das christliche Menschenbild verpflichtet
Für Christen ist die Kopftuchdebatte keine blosse Kleiderfrage. Gott hat den Menschen zu seinem Bild geschaffen, als Mann und Frau (1. Mose 1,27) – mit gleicher Würde, ohne Abstufung. Aus diesem Menschenbild ist gewachsen, was unsere Gesellschaft auszeichnet: die Gleichwertigkeit der Geschlechter, die Freiheit des Gewissens, die Würde jedes einzelnen Kindes.
Unsere Schule ruht auf einem christlich-abendländischen Fundament – die Bundesverfassung beginnt nicht zufällig «Im Namen Gottes des Allmächtigen». Deshalb ist es kein Widerspruch, das Kreuz am Halskettchen zu erlauben und das Kinderkopftuch zu untersagen: Das eine ist ein unauffälliges persönliches Bekenntnis, das andere ein vom politischen Islam beanspruchtes Diktat, das Mädchen sichtbar anders behandelt als Knaben. Wer das muslimisch begründete Kopftuch an Schulen und in der öffentlichen Hand verbieten will, tut dies aus Verantwortung für die Schwächsten – die Kinder. Das hat nichts mit der Einschränkung der Religionsfreiheit zu tun. Es ist ein legitimes Setzen von Grenzen gegen Akteure des politischen Islam, die unsere Gesellschaft mit einer Salamitaktik unterwandern wollen.
Integration statt Parallelgesellschaft
Die Volksschule ist der Ort, an dem Kinder aller Herkunft in unsere Gesellschaft hineinwachsen sollen. Wo religiöse Kleidervorschriften Mädchen schon im Kindergarten von ihren Mitschülerinnen abgrenzen, entstehen Parallelstrukturen im Klassenzimmer. Frankreich und Teile Belgiens kennen ein Kopftuchverbot an Schulen seit 2004 – laut vielen Beobachtern mit spürbar positivem Einfluss. Die Schweiz hat mit dem an der Urne beschlossenen Minarett- und Verhüllungsverbot bereits bewiesen, dass sie Fehlentwicklungen in weiser Voraussicht begegnen kann, bevor sie sich verfestigen. Beim Kinderkopftuch ist dieser Moment jetzt gekommen.
Rechtlich machbar – wenn der Wille da ist
Die Gegner eines Kopftuchverbots an Schulen berufen sich stets auf ein Bundesgerichtsurteil von 2015. Doch im Fall einer St. Galler Sechstklässlerin scheiterte das Verbot in erster Linie an der fehlenden gesetzlichen Grundlage – die Schule hatte sich bloss auf eine Schulordnung gestützt. Genau diese Lücke schliessen die aktuellen Vorstösse in den kantonalen Parlamenten. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16. Mai 2024 entschieden, dass ein Verbot auffälliger religiöser Symbole wie des Kopftuchs an Schulen nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstösst. Österreich hat auf das Schuljahr 2026/27 ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 eingeführt – und erste Berichte aus Wiener Brennpunktschulen zeigen: Es wirkt.
Auf Bundesebene verlangt eine Motion von Nationalrätin Therese Schläpfer ein landesweites Verbot für Schulpflichtige unter 16 Jahren. Das Egerkinger Komitee prüft die Lancierung einer entsprechenden eidgenössischen Volksinitiative, sollte der Vorstoss Schläpfer im nationalen Parlament keine Mehrheit erzielen.
Die entstandene Dynamik für Kopftuchverbote an Schulen ist ausdrücklich zu begrüssen. Jetzt gilt es, sie in Gesetze zu giessen – in den Kantonen und im Bund. Die EDU wird am Ball bleiben und Haltung beweisen. Genau das ist jetzt gefragt.

