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Meinungsäusserungsfreiheit

Ein Grundrecht unter Druck

Roger Cadonau, Wetzikon EDU-Kantonsrat

Die freie Meinungsäusserung ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer gelebten Schweizer Demokratie. Umso alarmierender ist es, wenn beispielsweise Konzerte oder Veranstaltungen wegen Drohungen linksextremer Gruppierungen abgesagt werden. Auch der «Marsch fürs Läbe» sieht sich regelmässig mit Drohungen konfrontiert.
Die Antwort des Zürcher Regierungsrates auf eine Anfrage im Kantonsrat fiel ernüchternd aus: Man berief sich auf kommunale Polizeizuständigkeiten und verwies auf Lagebeurteilungen im Vorfeld von Anlässen. Worte, die wie eine Pflichtübung wirken – formal korrekt, aber ohne die nötige Entschlossenheit. Dabei zeigt ein Blick ins Ausland, wie brisant das Thema ist. In Deutschland entging Michael Stürzenberger, ein bekannter Islamkritiker, nur knapp einer Messerattacke. Die dortigen Behörden reagierten ebenfalls teilweise mit Floskeln, die kaum mehr Gewicht hatten als eine von künstlicher Intelligenz generierte Standardantwort.

Doch die Kernfrage lautet, ob der Staat nicht fähig oder willens ist, den Raum für freie Meinungsäusserung zu sichern. Dadurch verliert er an Glaubwürdigkeit und schwächt die Demokratie. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass alle dieselbe Meinung teilen. Sie bedeutet, dass auch unbequeme, kritische oder nicht dem Zeitgeist entsprechende Stimmen Gehör finden dürfen – ohne Angst vor Gewalt, ohne Einschüchterung.

Es reicht nicht, Bedrohungen «schärfstens zu verurteilen». Es braucht klare Massnahmen, entschlossenen Schutz für Veranstalter und Besucher, sichtbare Präsenz von Polizei und den Willen, Störer konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erwarten vom Regierungsrat, dass er dieses Grundrecht künftig mit mehr Gewicht behandelt und nicht im bürokratischen Klein-Klein stecken bleibt. Meinungsfreiheit ist kein Nebenthema, sondern die Basis einer freien Gesellschaft – in Zürich, in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinweg.

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