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Nein zu durchgehenden Uferwegen um die Zürcher Seen

Durchgehende Uferwege um die Zürcher Seen mit ökologischer Aufwertung können nur mit Zwangsenteignungen realisiert werden und sind mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.

Thomas Lamprecht EDU-Kantonsrat, Bassersdorf

Ein linkes Komitee hat eine Vision: Entlang des Zürichsees soll bis zum Jahr 2050 ein durchgehender Uferweg entstehen – und damit einer, der sowohl durch öffentliche wie auch durch private Grundstücke führt. So will das Initiativkomitee den Zugang zum See für die Bevölkerung verbessern. Sein Hauptargument: Die Gewässer seien öffentlich – und die Ufer somit auch.

Rund die Hälfte des Seeuferwegs ist gebaut

Aktuell ist im Kanton Zürich mit knapp 26 km beinahe die Hälfte des Uferwegs rund um den Zürichsee gebaut. Auf weiteren 12,4 km verläuft er auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf gesamthaft 12,6 km Länge bestehen gemäss heutiger Uferwegplanung noch Lücken.
Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, diese Lücke durchgehend zu schliessen. Vielmehr seien punktuelle Projekte umzusetzen, wie dies heute im Strassengesetz vorgesehen und in mehreren Gemeinden konkret geplant sei – etwa in Männedorf, Uetikon, Erlenbach, Zollikon, Thalwil, Richterswil und Wädenswil.

Keine Enteignung

Grundsätzlich dürfen private Grundstücke heute nicht gegen den Willen der Eigentümer für die Erstellung von Uferwegen beansprucht werden. Ausnahmsweise zulässig ist die Beanspruchung jedoch, wenn eine andere Führung des Uferweges nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Diese Regel, die das Privateigentum schützt, aber Raum für Ausnahmen lässt, wurde vom Bundesgericht bestätigt.
Mit diesen Regelungen gibt es bereits heute eine ausreichende und gute Grundlage, um Uferwege entlang des Zürichsees und weiterer Gewässer im Kanton zu verwirklichen und dabei Rücksicht auf die Anforderungen von Natur- und Gewässerschutz sowie die Beanspruchung von Privateigentum zu nehmen. Weitere Bestimmungen in der Kantonsverfassung sind nicht nötig.

Genügend gesetzliche Grundlagen vorhanden

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass der Umgang mit Uferwegen im Kanton Zürich bereits eingehend geregelt ist. So stellt der Kantonsrat gestützt auf § 28b des Strassengesetzes für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse gemäss den Richtplänen jährlich mindestens 6 Millionen Franken zur Verfügung. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen. Die Standortgemeinden beteiligen sich an den Kosten von Wegabschnitten, sofern diese im Siedlungsgebiet liegen.

Unverhältnismässig hohe Kosten

Aus Sicht der EDU stehen die Kosten für die von der Volksinitiative geforderte Wegführung von schätzungsweise einer halben Milliarde Franken in keinem Verhältnis zu den im Strassenfonds vorhandenen Mitteln und den übrigen daraus zu finanzierenden Aufgaben.
Der Kantonsrat hat die Initiative mit 97 zu 74 Stimmen abgelehnt. Zustande gekommen ist das Nein mit einer Mehrheit aus den bürgerlichen Parteien sowie Teilen der GLP.
Die Delegierten der EDU lehnen die Initiative einstimmig ab.

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Zeitschrift “Standpunkt”

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