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Parolen zu den Geschäften der GV vom 11. Juni 2025

Am Mittwoch, 11. Juni 2025 ist im Geissbergsaal Wolfhausen die Gemeindeversammlung Bubikon-Wolfhausen. Wir vom Parteivorstand der EDU Bubikon-Wolfhausen haben uns am 22. Mai mit den Geschäften auseinandergesetzt und die Parolen dazu gefasst.

Jahresrechnung 2024 – JA

Die Jahresrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 57,3 Mio. und einem Ertrag von CHF 67,2 Mio. mit einem Überschuss von CHF 9,9 Mio. ab. Budgetiert war ein Überschuss von CHF 4,3 Mio. Die Rechnung schliesst also um CHF 5,6 Mio. besser ab, als budgetiert.

Wir sagen JA zur Rechnung 2024. Dazu aber folgende Überlegungen:

Der grosse Überschussanteil ist vor allem der Neubewertung der Gemeindeliegenschaften  geschuldet. Wegen den anstehenden beträchtlichen Investitionen, sind Überschüsse auch nötig. Wir müssen in Zukunft umsichtig planen und bei den Investitionen nicht überborden. Wünschenswert wäre auch eine Reduktion des Steuerfusses, der gegenwärtig bei 118% liegt. Der erzielte Überschuss von CHF 4,2 Mio., ohne den Sondereffekt, entspricht über 10% Steuerprozenten!

GZO – Spital Wetzikon – NEIN

Wir sind mit dem Gemeinderat und der RPK der Meinung, dass es unangebracht ist, von der Gemeinde Bubikon-Wolfhausen weitere CHF 3,21 Mio. in das Spital Wetzikon einzuschiessen. Klar ist, dass wir alle gerne ein Spital möglichst in der Nähe hätten. Aber die Zukunft des Spitals Wetzikon ist alles andere als gewiss. Dies aus folgenden Gründen:

Für eine nachhaltige Sanierung müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die operative Sanierung des Betriebes: Die GZO macht momentan zu wenig Gewinn und hat ein Business Plan präsentiert, wohin in Zukunft die Reise gehen soll. Dieser Business Plan ist aus unserer Sicht zu optimistisch, und ist auch gemäss unabhängigen Experten von unsicheren Faktoren abhängig.

2. Der Schuldenschnitt der Gläubiger um 65 bis 70%, also ca. CHF 170 Mio. Das ist viel Geld. Dies wäre allerdings auch verloren im Konkursfall.

3. Die Rekapitalisierung durch die Aktionäre (dazu gehört auch Bubikon) um insgesamt CHF 50 Mio.

Alle drei Massnahmen müssten gleichzeitig greifen, damit das Spital weiter funktionieren kann, und das bei einem zu optimistischen Business Plan! Dazu kommt noch, dass die Vollendung des halbfertigen Neubaus noch nicht geregelt ist.

Gemäss Einschätzung des Kantons kann man auf die Versorgung durch das GZO verzichten; die Spitäler Uster und Männedorf sind in einer zumutbaren Distanz erreichbar.

Aus diesen Gründen sind wir mit dem Gemeinderat und der RPK der Meinung, dass es  nicht verantwortbar ist, noch mehr Geld in das Spital Wetzikon zu investieren. 

BZO Mehrwertausgleich – NEIN

Beim Mehrwertausgleich geht es um die Besteuerung von Mehrwerten, die durch Planungsvorgaben oder Umzonungen von Grundstücken und Liegenschaften entstehen können. Neueinzonungen werden bereits vom Kanton besteuert und sind nicht tangiert. 

Grundsätzlich sind wir einverstanden, dass Gewinne die durch planerische oder politische Entscheide entstehen, versteuert werden sollen, und die Allgemeinheit auch davon profitiert. Aber das wird bereits mit der schon bestehenden Grundstückgewinnsteuer erreicht.

Nicht explizit in der Vorlage erwähnt ist der Zeitpunkt der Fälligkeit des Mehrwertausgleichs.  Wird er zum Zeitpunkt der Umzonung fällig? In diesem Fall müsste der Betroffene, der einen Buchgewinn macht, eine Hypothek aufnehmen um die Steuern zu bezahlen. Was, wenn diese Person z.B. pensioniert ist und gar nicht mehr so leicht zu Kapital kommt und selber auch keine flüssigen Mittel hat? Müsste sie dann die Liegenschaft verkaufen? Das darf  nicht die Folge sein! 

Der Ertrag aus dem Mehrwertausgleich, welcher von der Grundstückgewinnsteuer abziehbar wäre, würde in einen Fonds fliessen. Diesen zu verwalten würde auch wieder einen beträchtlichen Aufwand verursachen. Die Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer hingegen kommen direkt der Gemeindekasse zugute und sind frei verfügbar.

Der Mehrwertausgleich ist nicht zwingend. In der Vorlage des Kantons ist es den Gemeinden überlassen, ob sie einen Mehrwertausgleich einführen wollen oder nicht. Sie „können“, „müssen“ aber nicht. Wir sind als Gemeinde also frei zu entscheiden, ob wir diesen Mehrwertausgleich wollen oder nicht. 

Mindestabstand Windturbinen – JA

Auch bei diesem Traktandum schliessen wir uns der Argumentation des Gemeinderats an:

• Das Windpotential ist ungenügend.

• Die Windturbine wäre 220 m hoch und zu nahe an bewohntem Gebiet (Lärm/Schattenwurf)

• Der Schutz von Fauna und Flora wäre gefährdet

Der Hombergerchropf – der vorgesehene Standort der Windturbine – würde durch die Errichtung der Turbine massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. 

Aus diesen Gründen sind wir dafür, für Windturbinen einen Mindestabstand von 1000 m zu fordern, was eine Realisierung im Gemeindegebiet von Bubikon verunmöglicht.

https://www.bubikon.ch/sitzung

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Zeitschrift „Standpunkt“

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