Home  ›  Archiv  ›  Souveränitätsinitiative vs. WHO-Pandemievertrag

Souveränitätsinitiative vs. WHO-Pandemievertrag

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Schritt unternommen, um «auf globale Gesundheitskrisen besser vorbereitet zu sein». Doch der Pandemievertrag ist nicht der Heilsbringer – im Gegenteil. Was sind die Gefahren für die Schweiz?

Jan Leitz stellvertretender Geschäftsführer EDU Kanton Zürich

Der WHO-Pandemievertrag entstand als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Damit soll die internationale Gemeinschaft besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereitet und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten verbessern werden.
Es sollen sich die Vertragsparteien zur Zusammenarbeit bei Früherkennung, Bekämpfung und Bewältigung von Pandemien verpflichten – durch die Bereitstellung von Ressourcen, Austausch von Informationen und Förderung von Forschung & Entwicklung im Gesundheitsbereich erreicht werden. Tönt gut, ist es aber nicht: Ressourcen bereitstellen = wir müssen zahlen.
Informationsaustausch = der gläserne Bürger – und zwar weltweit. Förderung von Forschung & Entwicklung im Gesundheitsbereich = Oktroyierte «gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse» als absolute Wahrheit.
Durch den WHO-Vertrag soll dieser Organisation umfangreiche Kompetenzen erteilt werden, mit der Folge auf undemokratische Weise irgendwelche Richtlinien durchsetzen zu können, ohne dass dies durch einen demokratischen Prozess überprüft und abgesegnet werden könnte.

WHO-Vertrag kennt keine Grenzen

«Die WHO sollte die Klima- und Naturkrise zum Gesundheitsnotstand erklären» – so mehr als 200 wissenschaftliche Fachjournale. «Es sei ein gefährlicher Fehler, die Klima- und die Naturkrise separat zu betrachten», heisst es in einem Aufruf.
«Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt schädigen beide die menschliche Gesundheit, und sie sind miteinander verknüpft», teilte BMJ-Chefredakteur Kamran Abbasi mit. «Deshalb müssen wir sie gemeinsam betrachten und einen globalen Gesundheitsnotstand ausrufen.»
Grenzen der Allmachtsfantasien der herrschenden Apparatschiks gibt es wohl nicht. Zukunft.ch berichtete bereits Ende März 2023 von den Gefahren des WHO-Vertrags. Der Zürcher RA Philipp Kruse erklärte dabei:
Nebst dem WHO-Vertrag wird auch der IHR verhandelt: «Vertrag der internationalen Gesundheitsvorschriften ». Diese beiden Dokumente führen zu folgender Konsequenz:
Die WHO kann mit diesen Verträgen eine „Pandemie“ ohne triftigen Grund weltweit ausrufen und für alle Staaten «verbindlich» erklären. Die Folge: eine dauerhafte Beseitigung von Souveränität, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, eine Suspendierung der Grundfreiheiten und Bedrohung der Gesundheit.
Zwar würde der WHO-Vertrag Menschenrechte und Verhältnismässigkeit erwähnen, jedoch könnten diese «ausgehebelt» werden, «wenn es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene». Diese Argumentation nutzten Behörden und Gerichten weltweit bereits während der «Covid-19-Krise» zur Rechtfertigung. Die Umsetzung soll dabei auf allen Stufen des Staates, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft erfolgen. Kruse spricht in diesem Zusammenhang von einem «Top-Down-Approach der WHO», d.h. die Massnahmen werden «oben» auf Stufe WHO angeordnet und «unten» – ohne Mitspracherecht – auf Stufe Nationalstaat umgesetzt.
Das widerspricht allem, für was die Schweiz steht. Was jeder von uns im Kleinen zutiefst ablehnt – nämlich, dass irgendein dahergelaufener Bully zu bestimmen beginnt, was gemacht werden muss – das lehnt die Schweizer Bevölkerung auch im Grossen ab.

Das «Wahrheitsministerium» wird informieren

Wir dachten die Corona-Pandemie hinter, deren Aufarbeitung vor uns – und hoffen, dass der Staat nie wieder dermassen «über die Stränge schlagen» wird. Und dann liesst man in Art. 18 des WHO-Vertrags: Die Staaten sollen die sozialen Medien beobachten, um die Verbreitung von Fehl- und Falschinformationen zu ermitteln und eine Nachrichtenstrategie zu entwickeln, um diesen entgegenzuwirken.
Wiederum soll nur eine «Wahrheit» zählen – und zwar die der WHO! Wir hätten nichts mehr zu sagen und müssten diese «Wahrheit» akzeptieren – wenn nicht: «Aluhüte», «Schwurbler» «rennt doch zu eurem Stumpen-Jesus Ihr Nazis».
Zweifelt nicht, dass es so weit kommen würde. Wir haben die Meinungsmache noch gut in Erinnerung. Und wir wissen: Die Lüge oft genug wiederholt wird zur Wahrheit.
Art. 18 öffnet Tür und Tor zur Ausschaltung unliebsamer Ansichten und stellt eine gravierende Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Das darf nicht geschehen! Das ist höchst undemokratisch. Die sogenannte «vierte Gewalt» muss wieder unabhängig werden und staatskritisch journalieren. Die Meinungsfreiheit ist Verfassungsrecht! Deren Einschränkung durch einen undemokratischen Staatsvertrag ist schlicht unzulässig!

Haben wir bereits «Allmachtsfantasien» erwähnt?

Art. 17 des WHO-Vertrags sieht einen «One Health Approach» vor: «Alles ist Gesundheit». Er führt in der Folge zu Pandemieprävention und will zur Wiederherstellung der Gesundheitssysteme einen «einheitlichen Gesundheitsansatz» einführen. Bedeutet: Die Schweiz muss bei Planungen und Prävention auch «Krankheiten an der Schnittstelle von Mensch-Tier-Umwelt» einbeziehen – «einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Klimawandel».
Hört Ihr die Flöhe husten? Das kann alles oder nichts heissen. Irgendwelche WHO-Funktionäre werden so immer mit irgendwelchen wagen «Begründungen » erklären können, wieso wir jetzt bspw. «Trans-Inklusions-Kurse» für Kindergärtler einführen müssen, um eine weltweite Gesundheits-Krise zu verhindern. Auf diese Weise könnte jegliche ideologische Begehrlichkeit und Massnahme mit möglichen gravierenden Einschränkungen für Menschenrechte «gerechtfertigt» werden.

Was tun?

Sollte der WHO- Vertrag in dieser Form in Kraft treten, war ‘s das mit der Souveränität der Schweiz. Die Bundesverfassung würde dauerhaft ausser KraŽ gesetzt ohne jeden Korrekturmechanismus.
Deswegen müssen wir genau eins tun: Aus der WHO austreten!

Unsere Stimme in Bern

Erich Vontobel fragte die für dieses Dossier zuständige Nora Kronig, wieso die Entwürfe des WHO-Vertrags nicht auf Deutsch, Französisch und Italienisch auf den Seiten des Bundes publiziert würden. Eine Antwort erhielt er nicht. Die verantwortlichen Behörden würden aber gut daran tun, in einem ersten Schritt Transparenz zu schaffen und diese Entwürfe auf Deutsch, Französisch und Italienisch zu publizieren. Wieso foutieren sie sich darum? Honit soit qui mal y pense!

In einem Interview mit der NZZ antwortete sie auf die Frage, ob Volk und Parlament mitreden könnten, ausweichend und meinte: «Die Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sind eher geringfügig und technischer Natur, da braucht es nicht unbedingt einen Parlamentsbeschluss.»
Bei dem Ausmass der auf uns zukommenden Vorschriften sagen wir klar: Nein!

Die von der EDU unterstützte Souveränitätsinitiative verhindert diese Fehl-Entwicklung.
Unterschreiben Sie noch heute!

Souveränitäts-Initiative unterschreiben «grundrechte-ja.ch»