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Ungleichbehandlung von Familien

Die Schweiz verzeichnet seit dem Jahr 2022 einen Geburtentiefstand von 1,29 Geburten pro Frau. Vermutlich haben zudem eher Ehepaare mit hauptsächlich einem Verdienst mehr Kinder als Doppelverdiener-Ehepaare, die ihre Kinder mehrere Tage fremdbetreuen lassen. Trotzdem sollen gerade Doppelverdiener noch mehr bevorteilt werden. Auch im Kanton St. Gallen.

Lisa Leisi, Präsidentin EDU Kanton St. Gallen

Dabei sollte der Staat nicht in die Familienorganisation hineinregieren. Im Grundsatz kann keine noch so hochwertige Kita die Zeit, Liebe, Fürsorge, Erziehung und Nestwärme durch die Eltern richtig ersetzen. Zudem greift das Argument, dass beide Elternteile wegen des Arbeitskräftemangels gebraucht würden, ab drei Kindern auch nicht mehr, denn in einer Kita mit einem guten Betreuungsschlüssel müsste es eine Fachperson für drei Kleinkinder geben.

Was macht der Kanton St. Gallen?

Die Regierung hat mit dem Kantonsrat beschlossen, die bisherige Unterstützung der Fremdbetreuung in den Gemeinden von 10 auf 20 Millionen Franken zu erhöhen, wobei die Gemeinden für 10 Millionen nun selbst aufkommen müssen. Vorher konnten je nach Bedarf vor Ort das Geld für die Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern, die Ausweitung des Angebots oder/und die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kitas verwendet werden. Im Jahr 2023 wurde dies in einer Volksabstimmung so beschlossen. Neu soll das ganze Geld allein der Unterstützung derjenigen Eltern dienen, die ihre Kinder in Kitas schicken. Unser Kantonsrat Heinz Herzog hat das Ratsreferendum ergriffen und mit der vollen Unterstützung der SVP durchgebracht. Deshalb wird das Volk vielleicht schon im Juni darüber befinden können.

Auch national mehr Unterstützung angestrebt

In der Wintersession hat das nationale Parlament zudem ein neues Kita-Gesetz verabschiedet. Erwerbstätige Eltern sollen künftig monatlich 100 Franken pro Betreuungstag erhalten. Das ergibt bis 500 Franken pro Kind bei fünf Betreuungstagen. Dies gilt für Kinder bis zum achten Geburtstag und Kinder mit einer Beeinträchtigung sollen bis maximal das Doppelte erhalten. Dabei soll es keine Rolle spielen, wie hoch das Arbeitspensum der Eltern ist, wenn beide erwerbstätig sind. Auch Elternteile, die eine Aus- oder Weiterbildung machen, können davon profitieren. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder/und eine Tagesfamilie oder Grosseltern gegen Bezahlung anstellen, erhalten kein Geld. Die Beiträge ergänzen die kantonalen Gelder. Die Kosten werden auf 600 Millionen Franken geschätzt. Die Arbeitgeber müssen dafür einen prozentualen Beitrag der Löhne in einen Fond einzahlen. Ergänzend soll der Bund die Kantone finanziell beim Ausbau der Kita-Plätze unterstützen, insbesondere für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Daneben ist noch eine Kita-Initiative der SP hängig. Sie will, dass Kita-Kosten höchstens 10 Prozent des Einkommens der Eltern ausmachen. Das Kita-Gesetz tritt in Kraft, wenn die SP-Initiative zurückgezogen oder vom Stimmvolk abgelehnt wird. Wobei noch das Referendum ergriffen werden kann.

Einmischung und Ungleichbehandlung

Eltern und Kinder leiden in der Praxis oft unter anderem wegen den organisatorischen Herausforderungen und damit wegen dem Stress bei Fremdbetreuung. Es ist häufig nicht einfach, die Arbeit und die Zeit für die Kinder sowie den Haushalt unter einen Hut zu bringen. Auch deshalb dürften sich Ehepaare zunehmend ganz gegen Kinder entscheiden oder nur maximal zwei Kinder in Betracht ziehen. Eltern hingegen, die bewusst mehrere Kinder haben und diese selbst betreuen, verzichten auf einen zweiten Verdienst und bezahlen über die Steuern manchmal noch an die Fremdbetreuungskosten anderer. Gerecht wäre es, wenn alle Eltern für die Kinder mehr Kindergeld bekämen und dafür jegliche finanzielle Unterstützung für Fremdbetreuung gestrichen würde. Vielleicht gäbe es dann sogar wieder mehr Kinder?

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