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Winterthur – Hotspot der Suizidbefürworter

Das Jahr 2024 begann mit der Forderung nach Suizidhilfe in Kantonsspitälern. Wenige Tage später teilte die Zürcher Regierung mit, dass wir darüber abstimmen werden, ob alle Altersheime begleiteten Suizid im Angebot führen müssen. – Der rätselhafte Wunsch nach dem gottfernen Tod.

Daniel Suter Geschäftsführer EDU Kanton Zürich, Winterthur

Suizidhilfe in Spitälern

Am ersten Tag des Jahres 2024 reichte ein Winterthurer eine Einzelinitiative ein. Er will die Kantonsspitäler verpflichten, «Sterbewilligen auf Verlangen nach sorgfältiger Prüfung einen schmerzfreien oder schmerzarmen Tod zu ermöglichen. In der Regel erfolgt dies durch Abgabe von Natrium-Pentobarbital in Form einer Infusion oder als Getränk.» Dadurch, so argumentierte der Initiant, würden «gewaltsame Suizide weitestgehend vermieden».
Zudem würden die letzten Lebensmonate der «Gesellschaft oft extrem hohe Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zur Wirkung stehen», wenn ein Mensch künstlich am Leben gehalten oder gar «zum Leben gezwungen werde».
Rationales Handeln gebiete es, so der Initiant, Prioritäten zu setzen; denn Ressourcen seien begrenzt und das Leben endlich. Obschon kein Betagter in den Tod gedrängt werden soll, ist der Initiant überzeugt, dass derjenige ethisch handelt, der anderen Menschen unnötiges Leiden erspart und ihnen zum Suizid verhilft. Unmoralisch handelt demgegenüber, «wer andere Menschen bevormundet und ihnen unnötiges Leiden aufzwingt».
Der Kantonsrat lehnte diese Initiative Anfang Februar ab. Einzig drei Parlamentarier stimmten ihr zu, darunter die Winterthurerin Chantal Galladé.
Das irritiert mich, ist doch ihr Bruder, Nicola Galladé, als Stadtrat von Winterthur verantwortlich für den Bereich «Alter und Pflege», der durch diese Initiative besonders betroffen gewesen wäre.

Suizidhilfe in Altersheimen

In der zweiten Woche des Jahres 2024 gab die Regierung bekannt, dass die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zustande gekommen sei. Somit werden wir darüber abstimmen können, ob alle Heime zwingend begleiteten Suizid im Angebot führen müssen.

Vorläufig knapp verhindert

Noch Ende Oktober 2022 hatte der Kantonsrat knapp mit 81:80 Stimmen einem Kompromissvorschlag zugestimmt, der private Alters- und Pflegeheime von der Pflicht befreit, Suizidhilfe in ihren Heimen anbieten zu müssen. Bereits Anfang Juni 2023 lancierte ein Komitee die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen», um diesen Kantonsratsentscheid über Bord zu werfen. Zum Komitee gehören illustre Persönlichkeiten wie Felix Gutzwiller, Rosmarie Quadranti und Brigitte Röösli wie auch die Winterthurer Karl Lüönd, Andreas Stahel und Viktor Giacobbo.

Der gottferne Tod

Mit Hilfe der Suizidhilfeorganisationen «Exit» und «Dignitas» sammelten die Initianten locker rund 13’000 Unterschriften. Das sind doppelt so viel wie nötig. Somit kommt es bald zu einer Volksabstimmung über die Frage, ob alle Alters- und Pflegeheime – ob privat oder mit einem Leistungsauftrag der Gemeinde – begleiteten Suizid anbieten müssen.
Neben dem, dass die EDU Suizid als unvereinbar mit dem Vertrauen auf den Schöpfer ansieht, ist diese Verpflichtung auch eine ideologisch motivierte Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit eines Heims und ein Angriff auf die Heiligkeit und Unverfügbarkeit des Lebens. Ich sehe dahinter denjenigen am Werk, der die Menschen in den gottfernen Tod verführt.

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