Zeitlose christliche Werte
Die christlichen Bezüge der Schweiz sind ganz zentral. Sie stehen auf unseren Münzen, in der Bundesverfassung, in sechzehn Kantonsverfassungen und in jeder Strophe der Landeshymne. Das alles soll uns nicht vergessen lassen: Wir sind ein Land, dessen Vorfahren ihr Schicksal in die Hände Gottes gelegt haben.
Anian Liebrand, Redaktionsleiter «Standpunkt»
Wer heuer eine 1.August-Feier besuchte und seinen Cervelat mit einem Fünfliber bezahlte, merkte vielleicht nicht, welch tieferen Sinn die Aufschriften unseres beliebten Geldstücks haben. Auf dem Rand des Fünflibers steht «DOMINUS PROVIDEBIT», der Herr wird vorsorgen. Der Satz stammt aus dem 1.Buch Mose 22,8, wo Abraham auf dem Berg Morija darauf vertraut, dass Gott für das Opfer sorgt. Bern prägte ihn ab 1716 auf seine Münzen, die Eidgenossenschaft übernahm diesen Satz 1886 für die Zwanzigfrankenstücke aus Gold und 1888 für den Fünfliber. Daneben stehen dreizehn Sterne, aufgeteilt in eine Dreier- und eine Zehnergruppe: die drei Urkantone und die übrigen Orte der Alten Eidgenossenschaft.
Die Präambel der Bundesverfassung
«Im Namen Gottes des Allmächtigen!» So beginnt die Schweizerische Bundesverfassung seit 1848 – und sie blieb auch nach der Totalrevision von 1999 so bestehen. Vorstösse zur Streichung des Gottesbezugs kommen von linker Seite im Nationalrat zwar regelmässig – seine Berechtigung dagegen bleibt unverbrüchlich: Die Verfassung unter den Namen Gottes zu stellen, ist das weise Eingeständnis, dass menschliche Macht Grenzen hat. Der Staat kann die Religionsfreiheit zudem problemlos garantieren, ohne die eigene Herkunft zu verleugnen.
Noch wesentlich älter sind die lateinischen Eröffnungsworte des Bundesbriefes von 1291, der als Gründungsurkunde der Alten Eidgenossenschaft zwischen den Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden gilt. «In nomine domini amen» (Im Namen des Herrn, Amen) lauten sie – als ewiger Beweis des christlichen Grundverständnisses der Eidgenössischen Gründerväter.
16 Kantone mit Gottesbezug in der Verfassung
In 16 der 26 Kantonsverfassungen kommt Gott in der Präambel vor. Besonders deutlich zum Beispiel im Kanton Uri: «Im Namen Gottes! Das Volk von Uri, das sich in seiner grossen Mehrheit zum christlichen Glauben bekennt…» Luzern spricht von der Verantwortung vor Gott, Appenzell Ausserrhoden gibt sich seine Verfassung im Vertrauen auf Gott. Aargau, Glarus, Graubünden, Solothurn, Schwyz, Schaffhausen, St. Gallen, Baselland und der junge Kanton Jura halten es ähnlich.
Eine Hymne, die aus der Messe kommt
Der Schweizerpsalm, vom Bundesrat 1961 provisorisch und 1981 definitiv zur Nationalhymne der Schweiz erklärt, hat seinen Ursprung in der Kirchenmusik. Pater Alberich Zwyssig, Zisterzienser im Kloster Wettingen, griff 1841 auf eine Melodie zurück, die er 1835 für einen Gottesdienst geschrieben hatte: den Messgesang «Diligam te Domine» (ich will dich lieben, Herr). Den Text lieferte der Zürcher Leonhard Widmer 1840, angereichert mit Anklängen an Psalm 18.
Vier Strophen, vier Tageszeiten, vier Anreden an Gott: Hocherhabener, Menschenfreundlicher, Unergründlicher, allmächtig Waltender. Der Kehrvers steigert sich von Strophe zu Strophe: «Eure fromme Seele ahnt», dann «denn», dann «und», zuletzt «ja, die fromme Seele ahnt».
Noch heute läuten in vielen Schweizer Gemeinden am 1. August um acht Uhr abends die Kirchenglocken. Wer danach die erste Strophe des Schweizerpsalms mitsingt, singt ein Gebet. Eine Landeshymne, die einen Gebetsaufruf enthält, zeugt von einer einzigartigen Verbundenheit mit dem christlichen Glauben. Eine Verbundenheit, an die wir uns im heutigen Zeitgeist, der kulturelle Wurzeln und die verbindlichen Werte des Christentums zunehmend verleugnet, durchaus wieder stärker erinnern dürfen.
Erstabdruck in der «Schweizerzeit», Ausgabe vom August 2026.

