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Nachrichten –
Ehe, Familie, Erziehung
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EDU-Kantonsrat Thomas Lamprecht hat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) namens der SVP/EDU-Fraktion ein gutes Zeugnis für ihre Geschäftstätigkeit 2020 ausgestellt. Mehr…
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Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist bekannt dafür, dass sie in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft grosszügiges Sponsoring betreibt. Gemäss ihrer Website sind es über 150 Engagements. Mehr…
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Das System der Familienzulagen ist vergleichbar mit dem System der AHV. So, wie die AHV nur einen ersten Teil der Lebenshaltungskosten im Alter zu decken vermag, decken die Familienzulagen nur einen geringen Teil der mit Kindern verbundenen Kosten ab. Mehr…
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Aus folgenden beiden eidgenössischen Erhebungen zeigt sich, die Anzahl Kinder, die eine Familie hat, hängt in nicht zu unterschätzendem Masse von deren finanziellen Möglichkeiten ab. Hier setzt die Volksinitiative „Mehr Geld für Familien“ an. Mehr…
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Die Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» erhöht die Familienzulagen im Kanton Zürich substanziell. Kinderzulagen sollen neu Fr. 300.00 und Ausbildungszulagen Fr. 375.00 betragen. Mehr…
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Die Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» will die Familienzulagen im Kanton Zürich substanziell erhöhen. Kinderzulagen sollen neu mindestens Fr. 300 und Ausbildungszulagen mindestens Fr. 375 betragen. Mehr…
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Unterschreiben Sie die Förderklassen-Initiative
Die EDU und die Bevölkerung haben es schon längst gemerkt – jetzt reagiert auch die Politik: Die Integration auf Biegen und Brechen von verhaltensauffälligen Kindern in die Regelklassen ist gescheitert.
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Erst Transgender-Ideologie, dann Verbot von Konversionstherapie
Das Alphabet-Thema «LGBT …» bleibt für die Zürcher Politik höchste Priorität. Nur Experten aus den eigenen Kreisen definieren, wer welches Geschlecht hat.
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Linksgrüne Trans-Ideologie schafft die Frau ab
Wir hörten es vor dem sogenannten feministischen Streik: «Zweidrittel der Frauen arbeiten im Tieflohnbereich.
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Bessere Unterstützung für Schwangere in Notlagen
Abtreibung ist schrecklich. Sie beendet ein wehrloses menschliches Leben. Deshalb ist sie in der Schweiz in den ersten 12 Wochen nur zulässig, wenn sie «notwendig» ist.