Christliche Werte – sachgerechte Politik!
Ja zur Anpassung der Prozessordnung
Die EDU ist einstimmig für die Verfassungsänderung, damit die Zürcher Prozessordnung angepasst werden kann. Aus Sicht der EDU sind die Anpassungen an Bundesrecht eine klare Verbesserung der Rechtsprechung.
Nein zu «Schienen für Zürich»
Die EDU lehnt die Volksinitiative «Schienen für Zürich» klar ab. Der aufgegleiste Ausbau durch den Bund soll erstmal fertig gestellt werden, bevor der Kanton Zürich auf eigene Kosten Schienen verlegt. Die absehbaren Verbesserungen durch den laufenden Ausbau sollen ihre Wirkung zeigen können. Sollten sie nicht genügen, kann Effretikon—Tössmühle imm noch auf vier Gleise ausgebaut werden.
Staatliche Kinderbetreuung ist systemwidrig
Kanton und Gemeinden sollen die familienexterne Betreuung der Kinder vom Säuglingsalter bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit mit einem breiten Angebot gewährleisten und subventionieren. Das verlangt eine Volksinitiative, über die wir im Kanton Zürich am 13. Juni 2010 abstimmen. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates geht nicht ganz so weit. Er verlangt aber von den Gemeinden neu, die bestehenden Angebote auf Kinder im Vorschulalter auszudehnen. Die EDU-Delegierten lehnen beide Gesetzesvorschläge einstimmig ab, weil Kinderbetreuung keine Staatsaufgabe sondern Elternaufgabe ist. Mit diesem Übergriff in den familiären Verantwortungsbereich bemächtigen sich die linken staatsgläubigen Kräfte der elterlichen Souveränität und Verantwortung. Das ist systemwidrig, führt zu höheren Sozialkosten, höheren Steuern und schadet der Volkswirtschaft.
EDU gewinnt Sitze in Bülach und Kloten
Auf Anhieb gewinnt die EDU am 25. April zwei Sitze in den Stadtparlamenten von Bülach und Kloten. Stefan Zimmerli wird in Bülach und Martin Jegge in Kloten gewählt. Wir danken den Wählern für ihr Vertrauen und gratulieren den neu Gewählten Gemeinderäten ganz herzlich: Gottes Segen und Gelingen im neuen Amt!
Regierung hält stur an einseitigem Sparkurs fest
Einmal mehr hat es die Regierung verpasst, sowohl auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite der laufenden Rechnung die nötigen Korrekturen vorzunehmen. Kosteneinsparungen sollten gleichzeitig mit dem Verzicht auf Steuersenkungen verbunden werden.
EDU mit neuem Präsidenten
Der Parteitag der EDU Kanton Zürich wählte den 46-jährigen Peter K. Meier aus Lindau zum neuen Präsidenten. Der eidg. diplomierte Bauführer und Immobilien-Treuhänder war bisher Präsident der Pfäffiker Bezirkspartei und Mitglied des kantonalen Parteivorstandes. Er will die Partei fit machen für die kantonalen und eidgenössischen Wahlen im nächsten Jahr.
EDU legt zu
Die EDU konnte ihre Stimmenzahl bei den Gemeinderatswahlen durchwegs erhöhen und alle ihre Mandate halten. Die Wählerbasis der EDU ist in diesem Wahlkampf klar verstärkt worden und ist die Grundlage für künftige Sitzgewinne. Diese Ergebnisse werten wir als Erfolg, der uns dankbar und zuversichtlich macht - gerade auch angesichts der Verluste, die andere Parteien hinnehmen mussten.
Keine Regelung der Suizidhilfe im Strafrecht
Die EDU Kanton Zürich ist der Ansicht, dass der Bundesrat von einer Regelung der Suizidhilfe im Strafrech absehen und sich auf den strikten Schutz des Lebens beschränken soll. Eine Regelung verletzt nicht nur die Würde und den Wert des Lebens, sondern auch die Würde und Legitimation des Staates.
Ein neues Prostitutionsgesetz ist dringend nötig
Die Situation in Zürich betreffend Prostitution, Sexindustrie, Frauenhandel und Geschlechtskrankheiten sind die logischen Folgen der Sex- und Pornoliberalisierung und die Verniedlichung der Folgen von sogenannt freiem Sex – frei von Verantwortung.
Saubannerzüge in der Stadt Zürich
Schäden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken und ein verletzter Polizist: Dies ist die Bilanz eines Saubannerzuges vom letzten Samstagabend in den Stadtkreisen 4 und 5, bei dem rund 500 Personen teilnahmen und ein Teil davon eindeutig der links-autonomen Szene zugeordnet werden konnte. Dabei schlugen die Anarchisten Fensterscheiben von Fahrzeugen, Geschäften und Restaurants ein und besprayten Fassaden und Autos mit Aussagen zum Weltwirtschaftsforum WEF, zum 1. Mai und zum Kapitalismus.
Nein zur Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere»
Diese Volksinitiative will die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Diese vertreten die Interessen misshandelter Tiere in Strafprozessen. Die EDU hat bei 57-Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Ja-Stimmen deutlich die Nein-Parole beschlossen.
Nein zum «Bundesbeschluss über die Forschung am Menschen»
Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage dafür, dass der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln kann. Die EDU-Delegierten haben bei 49 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen und 7 Ja-Stimmen deutlich die Nein-Parole beschlossen.
Ja zum Bundesbeschluss «Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG»
Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht. Damit soll die 2. Säule finanziell stabil bleiben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Die EDU-Delegierten haben bei 37 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen und 22 Nein-Stimmen die Ja-Parole beschlossen.
Warum «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» gültig ist
Im Zürcher Kantonsrat sorgte die EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für eine hitzige Debatte. Ende Mai 2009 reichte die EDU gleichzeitig zwei Volksinitiativen ein, die sich gegen die Suizidhilfe wenden. Mit der einen, vom Regierungsrat gültig erklärten Initiative mit dem Titel «Stopp der Suizidhilfe!», soll mittels einer Standesinitiative Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, also die «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord», verschärft werden. Durch diese und nur durch diese Initiative soll Bundesrecht angepasst werden. Mit der zweiten heute behandelten Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» wird der kantonale Gestaltungsraum im Gesundheitsrecht ausgeschöpft. Denn das Gesundheitsrecht ist Sache des Kantons. Die Initiative verstösst deshalb nicht gegen übergeordnetes Recht.
Volksinitiative gegen den Sterbetourismus kommt vors Volk
Am 11. Januar 2010 hat der Zürcher Kantonsrat die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für gültig erklärt. Die Volksabstimmung findet am 28. November 2010 statt. Der Regierungsrat hatte den Antrag auf Ungültigkeit gestellt, weil er das Volksbegehren im Strafgesetz regeln wollte – und das ist Bundessache. Das ist auch den Initianten klar. Darum wollen sie, dass das Volksbegehren im Gesundheitsgesetz umgesetzt wird. Denn hier ist der Kanton zuständig. Dieser einleuchtenden Argumentation sind 69 Kantonsräte gefolgt und haben die Ungültigkeitserklärung bachab geschickt.
EDU mit neun Listen und Liste 9 in der Stadt Zürich
Die EDU nimmt an den Gemeinderatswahlen vom 7. März 2010 in der Stadt Zürich in allen Wahlkreisen teil. Wir wollen mindestens 2 Sitze gewinnen und setzen dabei auf Joachim Witzig und Dieter Fröhlich. Wählen Sie die EDU-Liste 9!
Bundesrat Merz auf dünnem Eis
Einmal mehr setzt der Finanzminister seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Das Doppelbesteuerungabkommen mit Frankreich auf Eis legen, ist ein Machtpoker, den die Schweiz nur verlieren kann.
Steuererhöhung unumgänglich?
Wie immer im Dezember diskutierte der Kantonsrat auch dieses Jahr das vom Regierungsrat vorgelegte Budget. EDU-Kantonsrat Heinz Kyburz, Männedorf äusserte sich am 14.12.2009 grundsätzlich zu Sparmassnahmen, Steuersenkungen und Steuererhöhungen.
Minarette und Muezzin? – Nein Danke!
Minarette führen unweigerlich zum muslimischen Gebetsruf – 5 mal täglich! Denn dazu werden sie überall auf der Welt gebraucht. Darum sagt die EDU Ja zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten».
Volksinitiative „Nein zum Sterbetourismus“ verstösst nicht gegen übergeordnetes Rech
Mit seiner Absicht, die Volksinitiative für ungültig erklären zu lassen, nimmt der Regierungsrat eine Fehlinterpretation des Initiativtextes vor. Die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Denn sie will eine Regelung im Gesundheitsrecht und nicht im Strafrecht. Das Gesundheitsrecht ist jedoch Sache des Kantons.


